Seit Monaten schwelt zwischen Madrid und den Balearen ein Streit darüber, wie viele minderjährige und unbegleitete Bootsflüchtlinge für die Inseln zumutbar sind. Jetzt hat der Oberste Gerichtshof ein erstes Machwort gesprochen.
Das Oberste Gerichtshof in Spanien hat einen Eilantrag der balearischen Regionalregierung zurückgewiesen. Diese hatte versucht, ein staatliches Dekret zu stoppen, das jeder autonomen Region eine feste Quote für die Aufnahme unbegleiteter minderjähriger Migranten zuweist. Hierbei handelt es sich in der Regel um irreguläre Bootsmigranten, die aus Marokko und Algerien die beiden Inselgruppen Balearen und Kanaren erreichen.
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