Ab dem heutigen 1. Oktober gelten in Spanien neue Regeln für den Straßenverkehr. Das auf Grundlage des Real Decreto 518/2026 reformierte Regelwerk bringt zusätzliche Pflichten für Autofahrer, Radfahrer, Nutzer von E-Scootern sowie für Motorradfahrer. Im Mittelpunkt steht der Schutz besonders gefährdeter Verkehrsteilnehmer.
Eine der wichtigsten Änderungen betrifft das Überholen. Wer künftig Fahrräder, Gruppen von Radfahrern, Mopeds, E-Scooter, Fußgänger oder Tiere passiert, muss grundsätzlich mindestens 1,5 Meter seitlichen Abstand halten. Gibt es in einer Fahrtrichtung mehrere Fahrstreifen, muss der Überholende dafür vollständig auf den nächsten Fahrstreifen wechseln.
Auch innerorts gelten neue Vorgaben. Fährt ein Radfahrer auf derselben Spur vor einem Auto, muss zwischen beiden Fahrzeugen grundsätzlich ein Abstand von mindestens fünf Metern bestehen.
Neue Regeln gelten außerdem für das Vorbeifahren an Fahrzeugen, die wegen einer Panne oder eines Unfalls auf der Fahrbahn stehen. Ist dabei ein Fahrstreifen ganz oder teilweise blockiert, müssen Autofahrer mindestens 1,5 Meter Abstand halten und ihre Geschwindigkeit um mindestens 20 km/h unter die dort geltende Höchstgeschwindigkeit reduzieren.
Radfahrer nicht auf Gehweg
Für Radfahrer ändern sich vor allem die Regeln im Stadtverkehr. Gibt es keinen Radweg oder eine andere dafür vorgesehene Infrastruktur, sollen Radfahrer auf der Fahrbahn unterwegs sein. Wenn es die Verkehrssicherheit zulässt, sollen sie dabei vorzugsweise die Mitte des Fahrstreifens nutzen.
Auf Gehwegen dürfen Fahrräder grundsätzlich nicht mehr fahren. Kommunen können allerdings Ausnahmen festlegen, etwa für Kinder unter zwölf Jahren, oder die Nutzung von Fahrrädern in bestimmten Fußgängerbereichen erlauben.
Neue Vorgaben für E-Scooter
Auch für E-Scooter gelten seit Oktoberbeginn strengere Regeln. Wer einen solchen VMP (vehículos de movilidad personal) fährt, muss mindestens 15 Jahre alt sein. Zudem besteht für alle Nutzer eine Helmpflicht. Der Helm muss zugelassen beziehungsweise zertifiziert und ordnungsgemäß befestigt sein.
Bei eingeschränkter Sicht gelten zusätzliche Anforderungen. Zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang sowie bei Wetter- oder Umweltbedingungen, die die Sicht erheblich beeinträchtigen, muss mindestens ein Licht oder reflektierendes Element getragen werden, das aus 150 Metern Entfernung sichtbar ist.
Eine weitere Vorschrift kommt dagegen erst später: Die Pflicht, tagsüber das Licht des VMP einzuschalten, gilt aufgrund einer Übergangsfrist erst ab 1. Oktober 2027.
Mehr Schutzkleidung für Biker
Auch für Motorradfahrer gibt es neue Vorgaben. Auf außerörtlichen Straßen müssen Fahrer und Beifahrer Schutzhandschuhe tragen. Geschlossene Schuhe sind künftig unabhängig von der Art der Straße vorgeschrieben. Bei Flipflops droht ein Bußgeld.
Für Motorradhelme gilt künftig der Standard UNECE R22. Für leistungsschwächere Mopeds gibt es dafür allerdings eine Übergangsfrist von einem Jahr.
Zum vorgeschriebenen Ausrüstungspaket von Motorrädern gehört außerdem eine Warnweste mit hoher Sichtbarkeit. Wer beruflich mit Motorrädern, Fahrrädern oder VMP unterwegs ist, muss eine solche Weste künftig auf allen Straßen tragen.
Eine besondere Regelung betrifft Staus: Motorräder dürfen unter bestimmten Voraussetzungen künftig den rechten Seitenstreifen benutzen, wenn der Verkehr auf den Fahrspuren zum Erliegen gekommen ist. Dies gilt allerdings nur auf dafür freigegebenen und entsprechend ausgeschilderten Abschnitten. Die Motorräder dürfen dabei höchstens 30 km/h fahren, müssen hintereinander und ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer unterwegs sein.
Neue Regeln für die Rettungsgasse
Präzisiert wurde schließlich auch die Bildung einer Rettungsgasse auf Autobahnen und Schnellstraßen. Steht der Verkehr nahezu vollständig, müssen die Fahrzeuge Platz für Einsatzfahrzeuge schaffen.
Bei zwei Fahrstreifen pro Richtung wird die Rettungsgasse in der Mitte zwischen den beiden Spuren gebildet: Die Fahrzeuge weichen jeweils nach links beziehungsweise rechts aus.
Bei drei oder mehr Fahrstreifen entsteht die Gasse zwischen dem linken Fahrstreifen und dem unmittelbar danebenliegenden. Fahrzeuge auf der linken Spur fahren nach links, alle übrigen nach rechts.
Die Neuregelung betrifft damit nahezu alle Gruppen, die am Straßenverkehr teilnehmen. Ziel ist nach Angaben des Straßenverkehrsbehörde DGT vor allem, die Sicherheit von Radfahrern, Fußgängern und anderen besonders gefährdeten Verkehrsteilnehmern zu erhöhen und das Verhalten in kritischen Verkehrssituationen klarer zu regeln.





