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Ibiza-Stadt

Gepanschter Honig: Imkern droht Haftstrafe

Von bio und Superfood keine Spur: Zwei Unternehmern aus Ibiza wird der Prozess gemacht, weil sie Verbraucher mutmaßlich bewusst in die Irre führten. Die Staatsanwaltschaft spricht von erhöhten Pestizidwerten und falscher Etikettierung. 

Zwei Imkern auf Ibiza drohen bis zu sieben Jahre Gefängnis wegen mutmaßlichen Verstößen gegen Lebensmittelauflagen und Urkundenfälschung. Die beiden Männer betrieben auf der Insel über mehrere Jahre einen Handeln mit Honigprodukten. Der Prozessbeginn ist für den kommenden Montag, 28. April, vor dem Provinzgerichts in Palma de Mallorca angesetzt.

Laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft erstreckte sich die mutmaßliche kriminelle Tätigkeit von September 2018 bis Mai 2020. Die beiden Angeklagten sollen in diesem Zeitraum zusammen 618 Bienenstöcke bewirtschaftet haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, „die Pflicht zur Kontrolle und Risikoprävention für die Gesundheit der Konsumenten vernachlässigt“ zu haben. Konkret sollen die beiden Imker Pestizide „in Mengen über den gesetzlichen Grenzwerten“ eingesetzt haben.

„Gesundheitsrisiko für den Verbraucher“

Die Imker belieferten mehrere Geschäften auf der Insel mit ihren Honigprodukten. In diesen will die Staatsanwaltschaft überhöhte Werte der Substanzen Acrinatrin, Coumaphos, Chlorfenvinphos und Tau-Fluvalinat festgestellt haben. „Die nachgewiesenen Mengen dieser Substanzen lassen den Schluss zu, dass die Produkte nicht für den menschlichen Verzehr geeignet sind und ein Gesundheitsrisiko für den Verbraucher nicht ausgeschlossen werden kann“, heißt es in der Anklageschrift.

Zudem wird den Männern vorgeworfen, wissentlich ihre Produkte falsch etikettiert zu haben. So sollen sie ihre Produkte fälschlicherweise als „Superfood“ und „vitaminhaltig“ in den Verkauf gebracht haben. Diese Eigenschaften, so die Staatsanwaltschaft, seien aber wissenschaftlich nicht belegt.

Für den Verstoß gegen das Lebensmittelrecht fordert die Staatsanwaltschaft jeweils drei Jahre Haft und 3.600 Euro Geldstrafe, für die Urkundenfälschung weitere vier Jahre Haft und 2.430 Euro Geldstrafe.

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