Pools, Anbauten oder Ausbauten auf landwirtschaftlichem Grund (suelo rústico), für die keine Baugenehmigung vorliegt, die aber verjährt sind, sollen auf Mallorca, Menorca, Ibiza und Formentera legalisiert werden können.
Vorschlag für Gesetzesdekret
Den entsprechenden Vorschlag für ein Gesetzesdekret der Balearen-Regierung hat der Stellvertretende Ministerpräsident Toni Costa am Montag vorgestellt.
Die Regierung ändert nicht das bestehende Gesetz, so Costa, aber wenn Bausünden verjährt sind, muss dem Eigentümer der Immobilie eine Lösung angeboten werden.
Verjährung nach acht Jahren
Bausünden verjähren nach acht Jahren. Die „urbanistische Amnestie“ geht einher mit Geldstrafen und der Bedingung energie- und wassersparender Maßnahmen. Die Geldbeträge könnten, wie die Zeitung „Periódico de Ibiza y Formentera“ spekuliert, 15 bis 25 Prozent der Baukosten betragen. Mit den Beträgen will die Regierung Maßnahmen zum Umweltschutz finanzieren oder Grund und Boden erwerben, um Sozialwohnungen zu bauen.
Verkauf möglich
Die Immobilien sollen dann auch verkauft werden dürfen. Nicht erlaubt wird wohl die Genehmigung, sie als Ferienvermietung zu vermarkten. Aber auch dieser Punkt ist noch nicht entschieden. Der Vorschlag zur Legalisierung illegaler Bauten ist Teil eines Dekrets der Balearen-Regierung zur Vereinfachung der Bürokratie. Noch sind Änderungen möglich, bis die endgültige Version verabschiedet wird.