Irreguläre Ferienvermietung

Ibiza-Gemeinde verhängt Strafe von 250.000 Euro

Manche Gemeinde auf Ibiza kennt beim Thema irreguläre Kurzzeitvermietung an Urlauber kein Erbarmen. Ein bei deutschsprachigen Residenten beliebter Ort bittet jetzt einen Vermieter mit einer Viertelmillion zur Kasse. 

Die Gemeinde Santa Eulària hat zwei hohe Bußgelder wegen illegaler Ferienvermietung verhängt. Insgesamt belaufen sich die Sanktionen auf 250.955,07 Euro. Das Rathaus bestätigte die Strafen, nachdem Einsprüche und Stellungnahmen der Verantwortlichen zurückgewiesen worden waren. Grundlage der Verfahren waren kommunale Kontrollen, wie die Kommune mitteilte.

Nach Angaben der Gemeinde wurden in beiden Fällen Wohnimmobilien über digitale Plattformen als Ferienunterkünfte angeboten, „ohne über die erforderliche Genehmigung zu verfügen und ohne im Register der touristischen Aktivitäten“ eingetragen zu sein. Betroffen seien eine Wohnung im Ortsteil Puig d’en Valls sowie ein Haus in der Urbanisation Buenavista in Siesta.

Die deutlich höhere Strafe betrifft eine Wohnung in Puig d’en Valls. Dort stellten Inspektoren bereits im Sommer 2024 fest, dass die ursprünglich als Wohnraum genehmigte Immobilie touristisch genutzt wurde. Die Behörden identifizierten bei Kontrollen mehrere Urlauber, die die Unterkunft über eine Online-Plattform gebucht hatten. Zudem seien „Dienstleistungen, die charakteristisch für eine touristische Tätigkeit sind“, angeboten worden.

Zweiter Fall im Ortsteil Siesta

Die Gemeinde wertete dies als unzulässige Nutzungsänderung von Wohnraum zu touristischer Nutzung ohne entsprechende Genehmigung. Auf Grundlage der geltenden städtebaulichen Vorschriften verhängte sie deshalb ein Bußgeld von 205.949,58 Euro. Ein von den Betreibern der Ferienwohnung eingelegter Einspruch wurde von der Gemeindeverwaltung zurückgewiesen, da die irreguläre Nutzung durch Kontrollprotokolle und Unterlagen „ausreichend belegt“ sei.

Ein zweites Verfahren betrifft eine Immobilie in der Urbanisation Buenavista. Dort stellten Inspektoren im Juni 2025 ebenfalls eine unerlaubte Vermietung über eine digitale Plattform fest. Der Eigentümer argumentierte in seiner Stellungnahme, es habe sich lediglich um einen „einmaligen Vorfall“ gehandelt und beantragte eine Reduzierung der Strafe. Die Gemeindeverwaltung wies den Einwand jedoch zurück und bestätigte die Sanktion in Höhe von 45.005,49 Euro.

Die Verfahren seien „Teil der kommunalen Kontrollen gegen illegale Ferienvermietung“ im Gemeindegebiet, teilte das Rathaus mit.

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