
Eigentlich gibt es die Chance zur Legalisierung von Immobilien auf ländlichem Boden schon seit dem 28. Mai 2024, also seit über einem Jahr. Trotzdem haben zahlreiche Immobilienbesitzer bisher nicht ihre Anträge eingereicht. Die Frist läuft in anderthalb Jahren ab. Deshalb hier die Erinnerung von Rechtsanwalt J. Fernando Navarro Buenaposada und Steuerberaterin Kathrin Thedens aus der Kanzlei Thedens, Eivissa.
Am 24. Mai 2024 hat die Regierung der Balearen ein Gesetzesdekret (Decreto Ley 3/2024, de 24 de mayo) erlassen, welches die Legalisierung von Immobilien auf ländlichem Boden innerhalb einer Frist von 3 Jahren ermöglicht. Es beschränkt sich auf die Legalisierung von Immobilien auf ländlichem Boden. Städtische Immobilien sind von der neuen Legalisierungsmaßnahme, wie bei dem früheren Gesetz aus dem Jahr 2014, ausgeschlossen.

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