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Ibiza-Stadt

Ibizas neue Einreiseregelung: Keine Schonfrist für auswärtige Fahrzeughalter

Es hat sich mittlerweile herumgesprochen: Zwischen Juni und September gilt in diesem Jahr eine Zufahrtsbeschränkung für auswärtige Fahrzeuge. Und die will die Inselverwaltung von Beginn an rigoros durchsetzen. 

Der Countdown läuft – in gut einer Woche geht Ibizas Zufahrtsbeschränkung an den Start. Auch deshalb vergeht kaum ein Tag, ohne dass aus der Politik dazu Details an die zuweilen verunsicherte Öffentlichkeit durchgereicht werden.

Am Freitag gab es nun das nächste Häppchen: Der Inselrat hat kündigte an, dass die ab dem 1. Juni geltende Einreisekontrolle vom ersten Tag an „rigoros durchgesetzt“ werden soll. Wer ohne entsprechende Genehmigung mit seinem Fahrzeug auf der Insel erwischt werde, müsse mit deftigen Bußgeldern zwischen 1.000 und 10.000 Euro rechnen. Bei wiederholten Verstößen innerhalb einer Saison drohen sogar Strafen von bis zu 30.000 Euro.

Zur Erinnerung nochmal zusammengefasst: Die neue Regelung betrifft grundsätzlich Fahrzeuge von Nicht-Residenten und Personen ohne Steuersitz auf Ibiza. Pro Tag legte die Inselverwaltung ein Kontingent von 4.108 Privatfahrzeugen fest. Darin nicht berücksichtigt sind Mietautos.

Beamte und Spezialkameras kontrollieren

Der stellvertretende Inselratspräsident Mariano Juan (Volkspartei PP) betonte am Freitag ausdrücklich, dass keine Schonfrist vorgesehen sei. „Vom ersten Moment an werden Bußgeldverfahren eingeleitet“, kündigte er an. Die Kontrollen sollen sowohl durch örtliche Polizei als auch durch Verkehrsinspektoren des Inselrats erfolgen. Kennzeichenlesegeräte am Hafen und Flughafen sowie in den Kommunen würden die Überwachung mithilfe von modernster Technologie unterstützen.

Ein Hintertürchen ließ Juan aber offen. „Die Polizei wird nicht am ersten Tag sofort Anzeigen erstatten“. Denen den motorisierten Neuankömmlingen auf Ibiza müsse die Chance gegeben werden, sich über die neue Rechtslage informieren zu können. Der Inselrat plane daher eine Informationskampagnen mit Flyern.

Anträge bearbeiten in vielen Fällen die Fährunternehmen

Juan verwies in diesem Zusammenhang auf geltendes Verwaltungsrecht, wonach Sachbearbeiter der Inselverwaltung bei neuen Gesetzen jeden Einzelfall bewerten könnten. Eine pauschale Nicht-Bestrafung über einen längeren Zeitraum hinweg sei „jedoch ausgeschlossen“.

Die Antragstellung für eine Fahrgenehmigung auswärtiger Autos und Wohnmobile (Motorräder sind derzeit noch von der Pflicht befreit) läuft seit wenigen Tagen über die Website ibizacircular.es. Für Fahrzeuge, die per Fähre anreisen, erfolgt die Beantragung über die Reedereien. Die Maßnahme zielt darauf ab, die Verkehrsüberlastung auf der Baleareninsel in den Monaten Juni bis September zu reduzieren.

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