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Frist bis 29. Juli

Mietzuschüsse in Santa Eulària beantragen

Das Rathaus Santa Eulària bietet wieder Miethilfen an. Bis zum 29. Juli können sich Personen bewerben, 250.000 Euro stehen zur Verfügung. Seit 2020 sind 1000 Einwohner in den Genuss dieser Zuschüsse gekommen. Über 1,6 Millionen Euro stellte das Rathaus seitdem bereit.

Bis zu 1800 Euro

Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach dem Alter der Antragsteller. Personen zwischen 35 und 65 Jahren erhalten bis zu zwei Monatsmieten, höchstens jedoch 1600 Euro. Für Personen unter 35 und über 65 Jahren beträgt der Zuschuss bis zu zweieinhalb Monatsmieten, höchstens jedoch 1800 Euro. Die wirtschaftliche Bewertung der Anträge erfolgt auf der Grundlage des Durchschnittseinkommens der Monate Mai und Juni 2025.

Der Stadtrat für Wirtschaftsförderung, Miguel Tur, hob hervor, dass die Gemeinde seit 2020 insgesamt 1,639 Millionen Euro an Miethilfen bereitgestellt hat. „Unser Engagement ist klar: Wir arbeiten daran, realistische und zugängliche Wohnlösungen anzubieten, die die Lebensqualität in unserer Gemeinde verbessern“, sagte er.

Stadtrat: „Notwendige Unterstützung“

Tur betonte, dass die Stadtverwaltung Wohnraum, Chancengleichheit und sozialen Wohlstand fördern will. „In Santa Eulària glauben wir fest daran, eine Gemeinde aufzubauen, in der niemand zurückgelassen wird. Wir wollen denjenigen, die es am meisten brauchen, die notwendige Unterstützung zukommen lassen“, so Tur.

Die Anträge können bis einschließlich 29. Juli eingereicht werden, und zwar digital über die Telematik-Registratur der Stadtverwaltung (digitales Zertifikat erforderlich) https://www.santaeularia.com:447/registroTelematico/ oder persönlich im Rathaus und in den Gemeindebüros von Jesús und Puig d’en Valls oder bei der Post.

Die wesentlichen Voraussetzungen:

  • Sie müssen volljährig sein.
  • Sie müssen seit mindestens vier Jahren ohne Unterbrechung vor dem 2. Juli in der Gemeinde Santa Eulària gemeldet sein, oder fünf Jahre in den letzten acht Jahren vor Ablauf der Antragsfrist.
  • Sie müssen im Besitz eines gültigen Mietvertrags sein.
  • Die Immobilie muss sich in der Gemeinde Santa Eulària des Riu befinden.
  • Die Miete darf höchstens 1.600 € pro Monat betragen.
  • Sie müssen die spanische Staatsangehörigkeit oder den gültigen rechtmäßigen Wohnsitz in Spanien besitzen.
  • Die Summe aller Einkünfte der Lebensgemeinschaft darf im Jahr 2024 die für die Anzahl der Mitglieder festgelegten Grenzen nicht überschreiten (z. B. für eine alleinstehende Person 33.600 Euro, für zwei Mitglieder 42.000 Euro usw., zuzüglich 8.400 € für jedes weitere Mitglied).
  • Die Einkommenszahlungen für die Monate Mai und Juni 2025 müssen auf dem neuesten Stand sein.
  • Sie dürfen keine Schulden beim Finanzamt, bei der Sozialversicherung oder bei der Gemeinde haben.
  • Sie dürfen nicht Eigentümer oder Nutznießer einer Wohnung in Spanien sein, außer in den in den Grundlagen festgelegten Fällen.
  • Sie dürfen nicht im ersten oder zweiten Verwandtschaftsgrad mit dem Eigentümer der Immobilie verwandt sein.
  • Sie dürfen nicht Partner oder Teilhaber des Eigentümers sein, weder als natürliche noch als juristische Person.
  • Sie dürfen nicht wegen illegaler Beschäftigung vorbestraft sein.
  • Alle Mitglieder des Haushalts, die älter als 18 Jahre sind, müssen aktiv erwerbstätig sein als Selbständige oder Unselbständige.

Mehr Info: hier
Tel.: 971 040 248 oder ajuda@santaeularia.com

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