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Ibiza-Stadt

Hausbesetzung

Mit Scheinvertrag ins Ferienhaus – Gericht greift durch

Mit einem fingierten Mietvertrag stellte eine Frau auf Ibiza den Eigentümer einer Immobilie vor vollendete Tatsachen. Ein Berufungsgericht bestätigte jetzt ein Urteil, wonach die Hausbesetzerin zu Schadensersatzzahlungen aufgefordert worden war. 

Ein Gericht hat die Verurteilung einer Frau bestätigt, die eine Wohnung auf Ibiza besetzt und zur Rechtfertigung ihres Aufenthalts einen fingierten Mietvertrag vorgelegt hatte. Die Berufungsrichter sahen es als erwiesen an, dass die Angeklagte ohne Wissen und Zustimmung des Eigentümers in das Haus eingezogen war und trotz ausdrücklicher Aufforderung nicht auszog.

Notarielle Aufforderung zum Auszug

Das Provinzgericht in Palma de Mallorca (Audiencia Provincial) bestätigte damit ein erstinstanzliches Urteil des Amtsgerichts Nummer 1 auf Ibiza. Verhängt wurde eine Geldstrafe von 720 Euro wegen eines minderschweren Delikts der widerrechtlichen Inbesitznahme. Zudem muss die Frau dem Eigentümer 838 Euro für Stromkosten erstatten, die während der Zeit der Besetzung angefallen waren.

Nach den Feststellungen des Gerichts verschaffte sich die Angeklagte zwischen dem 1. und 19. Februar 2025 Zugang zu der Immobilie. Der Eigentümer nutzte das Haus als Zweitwohnsitz, das Objekt war somit in diesem Zeitraum unbewohnt. Weder habe er dem Einzug zugestimmt noch davon gewusst, urteilten die Richter. Trotz einer späteren notariellen Aufforderung, das Haus zu verlassen, und trotz „ausdrücklicher Missbilligung“ des Eigentümers habe die Frau keine Anstalten gemacht auszuziehen, heißt es in der Urteilsbegründung.

Aussage der Hausbesitzerin „unglaubwürdig“

Vor Gericht erklärte die Angeklagte, sie sei selbst Opfer eines Betrugs geworden. Sie habe einem vermeintlichen Vermittler 25.000 Euro in bar für zehn Monate Miete gezahlt. Das Berufungsgericht hielt diese Darstellung jedoch für „unglaubwürdig“. Es verwies auf „gravierende Unregelmäßigkeiten“ im vorgelegten Vertrag und darauf, dass die Frau weiterhin in dem Haus gewohnt habe, obwohl ihr bewusst gewesen sei, dass es nicht demjenigen gehörte, der es ihr angeblich vermietet hatte.

Das Gericht betont in seiner Entscheidung, der Straftatbestand der widerrechtlichen Inbesitznahme (usurpación) schütze das Recht des Eigentümers auf die „friedliche Nutzung“ seiner Immobilie – unabhängig davon, ob es sich um einen Erst- oder Zweitwohnsitz handle. Nach Auffassung der Richter war sich die Angeklagte bewusst, keine Berechtigung zum Einzug zu besitzen.

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