Die konservative Landesregierung versucht es nun auf die pragmatische Tour: Weil ein Großteil der illegal errichten (An)Bauten auf ländlichem Grund längst verjährt ist, soll jetzt ein Straferlass für Legalität sorgen.
Die Gemeinden auf Ibiza verzeichnen einen deutlichen Zulauf bei der Antragstellung für eine außerordentliche Legalisierung von Bauten im ländlichen Raum (suelo rústico). Seit Inkrafttreten des regionalen Gesetzes zur Entbürokratisierung vor wenigen Monaten sind nach Behördenangaben ingesamt 115 Anträge zur nachträglichen Genehmigung eingegangen. Die städtebauliche Amnistie soll zunächst für drei Jahre gelten.
Die größte Nachfrage verzeichnen Santa Eulària und Sant Josep mit jeweils 40 Anträgen. In Santa Eulària befänden sich 38 Projekte bereits in der „aktiven Bearbeitung“, wie ein Gemeindesprecher mitteilte. Zwei weitere Anfragen warteten noch auf das erforderliche juristische Gutachten. Sant Antoni will derzeit 20 Anträge bearbeiten, Sant Joan 15. Kein einziges Amnestiebegehren ging dagegen in der Inselhauptstadt Eivissa ein. Die Erklärung hierfür liegt auf der Hand: Die Kommune verfügt über deutlich weniger ländliche Flächen als die anderen vier Gemeinden der Insel.
Verstöße juristisch nicht mehr belangbar
Die rechtliche Grundlage für diese Regularisierung schuf das balearische Parlament Ende 2024 mit einem Dekret zur Vereinfachung von Verwaltungsprozessen (ley de medidas urgentes de simplificación y racionalización administrativa). Nach einer zwischenzeitlichen parlamentarischen Überarbeitung startete die Antragsfrist im März dieses Jahres.
Ibizas Inselrat steht uneingeschränkt hinter der Amnestie. „Die Bauten können ohnehin nicht mehr abgerissen werden“, sagt Mariano Juan, stellvertretender Präsident des Inselrats. „Die ursprünglichen Verstöße sind längst verjährt.“ Gänzlich straffrei bleiben das illegale Bauen dennoch nicht. Neben den üblichen Verwaltungsgebühren fallen zusätzliche Kosten tragen: zehn Prozent der Projektkosten im ersten Jahr, 12,5 Prozent im zweiten und 15 Prozent im dritten Jahr.
Zudem knüpfen die Gemeinden die Legalisierung an Umweltauflagen. Dazu gehören wassersparende Bepflanzung, das Sammeln von Regenwasser Regenwasser sowie die Beseitigung von Asbestdächern und Quellen von Lichtverschmutzung.