Kriminalität

Schlag gegen Drogenhandel und illegales Bordell auf Ibiza

Auf Ibiza sind Behörden gegen mutmaßliche illegale Aktivitäten vorgegangen. Während Ermittler zwei vermutete Drogenverkaufsstellen ausgehoben haben, bestätigte ein Gericht zugleich eine hohe Geldstrafe gegen Betreiber eines illegal geführten Etablissements.

Nach Angaben der Guardia Civil wurden in Sant Antoni zwei Männer marokkanischer Nationalität im Alter von 24 und 21 Jahren festgenommen. Sie stehen im Verdacht, aus zwei Wohnungen heraus mit Betäubungsmitteln gehandelt zu haben. Die Ermittlungen hätten im Februar begonnen, nachdem Hinweise auf möglichen Drogenverkauf eingegangen seien, teilte die Polizei am Montag mit.

Demnach untersuchten in der Nacht zum 14. März Einsatzkräfte beide Wohnungen eines Gebäudes gleichzeitig mit richterlicher Genehmigung. Dabei stellten die Beamten nach Polizeiangaben verschiedene Drogen, Bargeld sowie Materialien sicher, die mit dem Vertrieb von Betäubungsmitteln im direkten Zusammenhang stehen sollen. Zudem fanden die Ermittler mehrere hochwertige Gegenstände, darunter zehn Uhren der Marken Rolex und Cartier. Deren Herkunft werde noch geprüft, da der Verdacht bestehe, dass es sich um Raubgut oder Hehlerware handeln könnte. Die beiden Festgenommenen wurden am Montag einem Richter vorgeführt.

Prostitution im Frisörsalon

Parallel dazu bestätigte das Verwaltungsgericht Nummer 2 in Palma de Mallorca eine Geldstrafe von 198.500 Euro gegen die Betreiber eines Lokals in der Gemeinde Santa Eulària. Die Sanktion war zuvor vom Rathaus verhängt worden.

Auslöser war eine Kontrolle der örtlichen Polizei im August 2019. Dabei stellten Beamte fest, dass in dem Gebäude eine andere Tätigkeit ausgeübt wurde als offiziell angemeldet. Das Lokal war als Friseur- oder Kosmetikbetrieb registriert, tatsächlich habe es sich jedoch um ein Bordell gehandelt. Zudem fehlten nach Feststellung der Behörden die erforderliche Genehmigung und eine vorgeschriebene Haftpflichtversicherung.

Das Gericht wies die Klage der Betreiber gegen die Strafe nun ab. Die festgestellten Verstöße seien ausreichend belegt, die Sanktion rechtmäßig und verhältnismäßig, heißt es in der Entscheidung.

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