Am heutigen Montag, den 22. Januar, tritt eine neue Verordnung der Obersten Verkehrsbehörde Spaniens (DGT) in Kraft, die Elektroscooter und alle Fahrzeuge der persönlichen Mobilität (PMV) betrifft. Das Ziel dieser verschärften Verordnung ist es, die Sicherheit der Nutzer zu gewährleisten. Sie gilt aber vorerst nur für Neukäufe.
Kennzeichnungspflicht bei Neukauf
Die neue Verordnung gilt natürlich auch auf Ibiza und Formentera und sieht vor, dass alle E-Roller, die ab jetzt gekauft werden, eine Kennzeichnung tragen müssen. Sie erfasst die Zulassungsnummer des Fahrzeugs, den Namen des Betriebs, bei dem es gekauft wurde, und die Eigenschaften des Rollers.
Lichter und Bremsen
Mit dieser Kennzeichnung sollen alle E-Scooter homologiert werden und eine Reihe von Auflagen erfüllen, die sie verkehrssicher machen. Beispielsweise müssen sie mit reflektierenden Lichtern an den Seiten, hinten und vorne ausgestattet sein, sowie mit Schaltern und einem korrekten Bremssystem vorne und hinten.
Obligatorisch für alle ab Januar 2027
Diese neuen Vorschriften gelten für E-Roller, die nach dem 22. Januar 2024 gekauft wurden. Diejenigen, die vor diesem Datum gekauft wurden, können bis Januar 2027 weiter verkehren. Erst dann wird die Kennzeichnung obligatorisch für alle.
Derzeit gelten für alle folgende Richtlinien der DGT:
-Es kann nur ein Benutzer, der Fahrer, auf dem Roller stehen.
-Die Geschwindigkeit ist zwischen 6 und 25 km/h begrenzt.
-Der E-Roller darf nicht manipuliert werden, um mehr Geschwindigkeit oder Leistung zu erreichen.
-Für mehr Sicherheit wird das Tragen eines Helms empfohlen.
-Sie sollten auf Radwegen, sofern vorhanden, oder auf der Fahrbahn fahren. Sie dürfen nicht auf Gehwegen oder in für Fußgänger reservierten Bereichen fahren.
-Das Tragen von Kopfhörern oder die Benutzung von Mobiltelefonen während der Fahrt ist nicht gestattet.
-Die Verwendung von Schutzhandschuhen wird empfohlen, ebenso wie das Tragen zusätzlicher reflektierender Elemente zur Erhöhung der Sicherheit.
-Der E-Roller muss regelmäßig überprüft werden, um sicherzustellen, dass er in einem guten Zustand ist.
Jedes Rathaus mit eigenen Richtlinien
Die Rathäuser haben ihre eigenen zusätzlichen Richtlinien. Auf Ibiza ist in den Gemeinden Eivissa und Santa Eulària das Tragen von Helmen und reflektierenden Westen Pflicht, in Sant Antoni nur die Weste. Sant Josep und Sant Joan haben keine eigenen Normen und richten sich nach denen der DGT. Weste und Helm also als Empfehlung.