Misslungener Segeltörn

Urlaub auf dem Wasser endet vor Gericht

Ein spanisches Berufungsgericht hat zwei Charterunternehmen wegen eines mangelhaften Mietbootes zu Schadenersatz verurteilt. Das Gericht in Barcelona entschied, dass die Firmen einer Urlauberin insgesamt 6.000 Euro zahlen müssen, weil der von ihr gemietete Katamaran von Beginn an nicht seetüchtig gewesen sei. Der Fall geht auf einen Charterurlaub im August 2017 auf Ibiza zurück.

Was war geschehen? Die Klägerin hatte im Hafen von Sant Antoni auf Ibiza für eine Woche einen Katamaran gemietet und dafür eine Kaution von 3.000 Euro hinterlegt. Bereits am ersten Tag traten nach Angaben des Gerichts „erhebliche technische Probleme“ auf, vor allem an Batterien und Motor. Reparaturen hätten den geplanten Urlaubsausflug wiederholt unterbrochen und die „Nutzung des Bootes massiv eingeschränkt“, befanden die Richter.

Hafeneinfahrt mit Problemen

Damit hob das Berufungsgericht ein früheres Urteil des Amtsgerichts Barcelona auf, das die Einbehaltung der Kaution noch gebilligt hatte. Die Richter kamen nun zu dem Schluss, das Boot habe sich „seit dem ersten vereinbarten Tag nicht in einem für den vorgesehenen Gebrauch geeigneten Zustand“ befunden.

Besonders schwer wog für die Richter ein Vorfall bei der Hafeneinfahrt von Sant Antoni, bei dem der Motor ausfiel, Wasser eindrang und externe Hilfe nötig wurde. Den Vorwurf der Vermieter, die Kundin habe den Schaden selbst verursacht, wies das Gericht zurück. Es sei „absurd“, anzunehmen, dass jemand bei einem riskanten Manöver absichtlich einen Motorschaden mit Brand auslöse, befand das Gericht.

Drei verlorene Urlaubstage

Nach Auffassung der Richter lagen die Ursachen in „technischen Mängeln“, die den Charterunternehmen zuzurechnen seien. Diese hätten zudem keine unabhängige Begutachtung zugelassen. Nach spanischem Seerecht muss der Vermieter für Schäden einstehen, die auf Mängel des Bootes zurückzuführen sind.

Das Gericht ordnete die vollständige Rückzahlung der Kaution sowie weitere 3.000 Euro Schadenersatz an. Begründet wurde dies damit, dass von sieben Urlaubstagen „drei für Reparaturen verloren gingen“ und auch der restliche Törn von ständigen Defekten überschattet gewesen sei.

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