IH+: Berufung gescheitert

Urteil: Zwangsabriss von „Casa Lola“ war rechtens

Die Szene ging damals durch Ibizas Presse: Schwere Bagger rückten zum Anwesen der Skandal-Unternehmerin Francisca Sánchez Ordóñez vor, während verdutzte Feriengäste eilig ihre Koffer packten. Jetzt urteilte ein Berufsgericht, dass das harsche Vorgehen der Gemeinde rechtens war. Und nicht nur das.

Im jahrelangen Streit um das illegal erweiterte Anwesen Casa Lola auf Ibiza hat das Oberste Gericht der Balearen eine wichtige Entscheidung getroffen. Die Richter bestätigten die Rechtmäßigkeit des Zwangsabrisses, den die Gemeinde Sant Josep 2022 durchführen ließ. Zugleich verurteilten sie die Eigentümerin der exklusiven Finca, die Unternehmerin Francisca Sánchez Ordóñez, bekannt als Paquita Marsan, dazu, der Gemeinde die Kosten der Arbeiten zu erstatten.

Anordnungen missachtet

Nach der nun bestätigten Abrechnung muss Marsan 498.807 Euro an die Gemeindekasse zahlen. Die Forderung richtet sich an ihr Unternehmen Inversiones Hoteleras Faro. Das Gericht wies damit die Berufung gegen ein früheres Urteil des Verwaltungsgerichts in Palma zurück.

Die exklusive Finca wurde jahrelang als Ferienunterkunft vermietet. Foto: Rathaus Sant Josep

Der Konflikt um Casa Lola reicht mehr als ein Jahrzehnt zurück und sorgte immer wieder für Schlagzeilen. Bereits 2011 und 2014 hatte die Gemeinde wegen baurechtswidriger Arbeiten zwei Verfahren eingeleitet und angeordnet, die ohne Genehmigung errichteten Anbauten abzureißen sowie das Gelände in seinen ursprünglichen Zustand zu versetzen.

Da die Anordnungen jahrelang nicht umgesetzt wurden, leitete die Gemeinde 2021 ein Verfahren zur sogenannten „subsidiären Vollstreckung“ ein. Dabei lässt die Verwaltung den Abriss selbst durchführen und stellt die Kosten anschließend den Verantwortlichen in Rechnung.

Revision in Madrid möglich

Die Unternehmerin zog dagegen vor Gericht und argumentierte unter anderem, die Abrissverfügungen seien inzwischen verjährt und die Maßnahme unverhältnismäßig. Das Oberste Gericht folgte dieser Argumentation allerdings nicht. Die Richter stellten fest, dass einige Einwände erst im Berufungsverfahren vorgebracht worden seien und deshalb nicht berücksichtigt werden könnten. Zudem verwiesen sie darauf, dass das balearische Baurecht eine Frist von bis zu 15 Jahren vorsieht, um solche Maßnahmen zwangsweise durchzusetzen.

Mit der Entscheidung bestätigt das Gericht die Rechtmäßigkeit des Vorgehens der Gemeinde. Diese hatte die Verantwortlichen zuvor aufgefordert, die illegalen Bauten freiwillig zu beseitigen, bevor sie den Abriss selbst veranlasste.

Der spektakuläre Einsatz fand im August 2022 statt: Während das Haus von Feriengästen bewohnt war, rückten Bagger auf dem Gelände an. In den folgenden Wochen wurden große Teile der illegal erweiterten Anlage dem Erdboden gleichgemacht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; eine Revision beim Obersten Gerichtshof Spaniens ist möglich.

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