Der Verkauf von Hunden, Katzen und Frettchen ist ab sofort in Geschäften in ganz Spanien verboten. Händler, die sich nicht daran halten, müssen mit einer Strafe zwischen 50.000 und 200.000 Euro rechnen.

Verkauf binnen drei Tagen melden
Von nun an dürfen nur noch registrierte Züchter Hunden, Katzen und Frettchen verkaufen. Dabei muss erstens ein schriftlicher Kaufvertrag geschlossen werden. Zweitens muss das Tier in „gutem Gesundheitszustand“ sein, heißt es in der Verordnung. Gleichzeitig müssen – dem Alter des Tieres entsprechend – alle erforderlichen Behandlungen für diese Art erfolgt sein.
Mehr noch: Der Verkauf ist binnen drei Arbeitstagen bei der Erfassungsstelle für Haustiere (Registro de Animales de Compañía) zu melden.