Das Traumhaus ist gefunden, der Preis stimmt. Doch der Verkäufer drängt: Andere Interessenten warten angeblich schon. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Ungeprüfte Anbauten, Hypotheken oder bestehende Mietverhältnisse können den Traum vom Inselhaus schnell trüben.

Steuerberaterin Kathrin Thedens und Rechtsanwalt J. Fernando Navarro Buenaposada (Kanzlei Thedens, Ibiza) empfehlen deshalb: Holen Sie frühzeitig unabhängigen rechtlichen und steuerlichen Rat ein. Die Kaufabwicklung in Spanien unterscheidet sich von der im Heimatland. Auch ein erfahrener Makler ersetzt die eigene Prüfung nicht.
Der spanische Notar prüft wichtige rechtliche Voraussetzungen und berät beide Seiten unparteiisch. Die umfassende Prüfung der Immobilie und ihres baulichen Zustands sollten Käufer jedoch vorab mit ihren eigenen Fachleuten organisieren.
Wichtig: die Escritura des Verkäufers
Fordern Sie zunächst die Kaufurkunde des Verkäufers, die „Escritura“, vorhandene notarielle Bauerklärungen sowie seine Ausweisdaten und NIE-Nummer an. Ein aktueller Grundbuchauszug zeigt, wer als Eigentümer eingetragen ist und welche Belastungen vermerkt sind. Stimmen Grundstück, Haus und Anbauten mit den Unterlagen überein?
Lassen Sie außerdem Hypotheken, Wohn- und Nutzungsrechte, Mietverhältnisse sowie mögliche Vorkaufsrechte prüfen. Ein Verkauf beendet einen Mietvertrag nicht automatisch. Wie bestehende Belastungen bereinigt werden, muss vor der Unterschrift feststehen.
Wichtig sind auch die Grundsteuerbelege, aktuelle Katasterdaten und Auskünfte zu offenen kommunalen Abgaben. Bei einer Wohnung gehören die Schuldenbescheinigung der Eigentümergemeinschaft und deren letzte Versammlungsprotokolle dazu: Geplante Reparaturen und Sonderumlagen können erhebliche Zusatzkosten bedeuten.
Der Rat von Kathrin Thedens: Erst Klarheit schaffen, dann verbindlich zusagen oder Geld zahlen.





