Das Oberlandesgericht der Balearen (TSJB) in Palma hat die Entschädigung in Höhe von 14 Millionen Euro für den Abriss des Gebäudekomplexes von Michael Cretu abgelehnt. Der deutsche Musiker und Produzent hatte in einem Naturschutzgebiet in Santa Agnès, Gemeinde Sant Antoni, auf einem Berggipfel seine Villa ohne Baugenehmigung zu einem Riesenkomplex erweitert. Dieser Inhalt ist nur für Abonennten.