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Ibiza-Stadt

Gesetz für Ibizas Fahrzeugbeschränkung beschlossen

Der Landtag der Balearen hat am gestrigen Dienstag, 29. Oktober, das Gesetz zur Kontrolle und Reduzierung der Fahrzeuge auf Ibiza im Sommer beschlossen.

Ab 1. Juni 2025

Wie berichtet (IbizaHEUTE) gilt die Einschränkung ab 1. Juni 2025 zunächst nur für Wohnwagen und Wohnmobile, falls sie keinen Campingplatz reserviert haben, und für Leihwagen, die in großer Zahl vom Festland auf die Insel gebracht werden.

Sobald das Gesetz im Amtsblatt der Balearen (BOIB) veröffentlicht ist, tritt es in Kraft. Mit Ausnahme der ultrarechten Partei Vox stimmten alle politischen Gruppen dafür. Vox ist der Meinung, dass das „totalitäre“ Gesetz „gegen die Freiheiten der Bürger“ verstoße.

150.000 Wagen zusätzlich im Sommer

Ibizas Inselrats-Präsident Vicent Marí hat in Palma die Einhelligkeit, die ja nicht oft herrscht, gelobt. Es sei allen klar, dass etwas geschehen müsse. 2023 seien 150.000 Fahrzeuge auf Fähren nach Ibiza gekommen. Das sind 35 Prozent mehr als 2019. Jeder dritte dieser Wagen kam im Juli und August. Diese Zahl kommt zu den Autos und Motorrädern der Insulaner (1037 pro 1000 Einwohner) hinzu. Das können die Straßen nicht verkraften.

Das Gesetz versuche ein Gleichgewicht herzustellen. Wohnmobile dürfen nicht in der Landschaft stehen und sie verunreinigen. Geldbußen von bis zu 30.000 Euro sollen abschrecken. Den Busverkehr will Marí verstärken, die Autovermieter auf der Insel müssen mehr E-Autos anbieten.

Konflikt: Gesetz gilt für alle Fahrzeuge

Die sozialistische Abgeordnete Pilar Costa machte darauf aufmerksam, dass die Beschränkung laut Gesetz für alle Fahrzeuge gelte, nicht nur für Wohnmobile und Leihwagen. Es sei nicht die Rede von einer progressiven Ausweitung auf Urlauber-Fahrzeuge, wie sie Marí in Aussicht stelle. Der Consell müsse so schnell wie möglich die entsprechenden Infrastrukturen schaffen.

Wohnwagen für Saisonarbeiter

Kommentare in den Zeitungen weisen darauf hin, dass die Wohnungsnot auf Ibiza es gerade für Saisonarbeiter unmöglich macht, eine bezahlbare Unterkunft zu finden. Da sind Wohnwagen unter allen Alternativen keine allzu schlechte Lösung. Für die müssten aber ebenfalls Infrastrukturen geschaffen werden. Die wenigen Campingplätze sind schnell ausgebucht.

Verfassungswidrig?

Als möglicherweise verfassungswidrig schätzt die Vereinigung der Leihwagenfirmen mit oder ohne Chauffeur der Balearen (Baleval) das Gesetz ein. Es verstoße gegen zahlreiche in der spanischen Verfassung geschützte Rechte: die Freizügigkeit von Personen und Waren, die freie Niederlassung von Personen und Firmen und das Recht auf Wettbewerb. Baleval hält es für problematisch, dass die Leihwagenfirmen von außerhalb ausgebremst werden.

Bevor das Gesetz zum 1. Juni 2025 angewendet wird, müssen offensichtlich noch viele keineswegs unwichtige Einzelheiten geklärt werden.

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