Bußgelder für Formenteras Strandbars
Die frühere Strandbude in Cala Saona. Foto: Rüdiger Eichhorn
Der Inselrat von Formentera hat gegen die Betreiber von acht Strandbars Bußgelder in Höhe von jeweils 1.500 Euro verhängt. Grund sei die Missachtung der Küstenverordnung, die den temporären Abbau der Chiringuitos zwischen dem 15. Januar und 15. Februar vorschreibt, teilte die Inselverwaltung mit.
Bei den verhängten Bußgeldern handelt es sich um den niedrigstmöglichen Betrag für den als „sehr schwerwiegend“ eingestuften Verstoß. Das mögliche Strafmaß liege zwischen 1.500 und 3.000 Euro, hieß es. Der Inselrat begründete die Entscheidung für den Mindestbetrag damit, dass es sich um ein erstes Vergehen der Betreiber handle.
Die betroffenen Konzessionäre haben nun zehn Tage Zeit, um Einspruch gegen die Bußgeldbescheide einzulegen. Unklar bleibt, ob auch die Balearen-Regierung, die ebenfalls Zuständigkeiten in dieser Angelegenheit hat, weitere Sanktionen verhängen wird. Nach Angaben der Landesregierung sei das Verfahren wegen möglicher Unregelmäßigkeiten noch offen. Da es juristische Gutachten enthalte, könne man derzeit keine weiteren Erklärungen abgeben.
Vorausgegangen war ein Eilantrag der Inselverwaltung gegen die Abbaupflicht. Dieser wurde vor Gericht aber abgelehnt. Die geltende Küstenverordnung geht auf Gesetzgebungsverfahren des zuständigen Madrider Ministerium zurück.