Die traumhafte Baleareninsel Ibiza lockt jedes Jahr tausende Reisende an – sei es für entspannte Strandferien, lebendige Partynächte oder kulturelle Entdeckungen. Doch wie überall im Luftverkehr kann es auch bei Flügen von und nach Ibiza zu Verzögerungen kommen.
Gerade in der Hochsaison sind Verspätungen keine Seltenheit. Was viele jedoch nicht wissen: In vielen Fällen haben Passagiere bei einer Flugverspätung Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung. Dieser Artikel erklärt, wann Sie entschädigungsberechtigt sind, wie hoch die Entschädigung bei Flugverspätung ausfällt und wie Sie Ihre Rechte durchsetzen.
Wann liegt eine entschädigungsfähige Flugverspätung vor?
Laut der EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 haben Fluggäste Anspruch auf eine Entschädigung, wenn ihr Flug mehr als drei Stunden verspätet am Endziel ankommt, innerhalb der EU startet oder landet, und die Verantwortung für die Verspätung bei der Fluggesellschaft liegt. Dies gilt auch für Flüge von und nach Ibiza, sofern die Airline ihren Sitz in der EU hat oder der Flug in der EU startet.
Es reicht also nicht aus, dass das Boarding verspätet erfolgt – entscheidend ist die Ankunftszeit am Zielort. Eine Verspätung am Gate von beispielsweise zweieinhalb Stunden, die sich jedoch während des Flugs aufholt, ist nicht entschädigungsberechtigt. Kommt der Flieger jedoch mit mehr als drei Stunden Verspätung am Zielflughafen an, kann eine pauschale Entschädigung eingefordert werden – und das unabhängig vom Ticketpreis.
Wie hoch ist die Entschädigung?
Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugdistanz ab und ist gesetzlich festgelegt:
Da Ibiza zu Spanien gehört und somit Teil der EU ist, fallen alle innereuropäischen Flüge von und nach Ibiza unter diese Regelungen. Ein Flug von Köln nach Ibiza mit über drei Stunden Verspätung kann somit eine Entschädigung von 400 € pro Person nach sich ziehen – selbst bei günstigen Low-Cost-Airlines.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Um Anspruch auf Entschädigung zu haben, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Zu den außergewöhnlichen Umständen, bei denen keine Entschädigung gezahlt werden muss, zählen zum Beispiel:
Nicht dazu gehören jedoch technische Probleme, Crew-Mangel oder schlechte Organisation – hierfür muss die Airline aufkommen.
Wie können Passagiere ihre Rechte durchsetzen?
Viele Passagiere schrecken vor der Bürokratie zurück, die mit der Geltendmachung von Ansprüchen einhergehen kann. Doch es gibt Hilfe: AirHelp, ein international tätiger Anbieter für Fluggastrechte, übernimmt für Reisende die Prüfung und Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen. Die Vorgehensweise ist dabei unkompliziert:
Gerade bei älteren Fällen lohnt sich ein Blick: Ansprüche auf Entschädigung bei Flugverspätung bestehen in Deutschland bis zu drei Jahre rückwirkend. Wer also 2022 oder 2023 von oder nach Ibiza geflogen ist und eine deutliche Verspätung erlitten hat, kann möglicherweise noch heute eine Entschädigung einfordern.
Was steht Reisenden während der Wartezeit zu?
Unabhängig von einer möglichen Entschädigung stehen Passagieren bei einer längeren Wartezeit am Flughafen zusätzliche Betreuungsleistungen zu – ab einer Wartezeit von zwei Stunden, abhängig von der Flugdistanz:
Diese Leistungen müssen direkt von der Airline angeboten werden. Kommt sie dem nicht nach, sollten Betroffene alle Ausgaben (Essen, Hotel, Taxi etc.) belegen und quittieren, um eine Erstattung zu verlangen.
Fazit: Flugverspätung ab Ibiza ist ärgerlich – aber oft entschädigungsfähig
Eine Flugverspätung kann den Urlaubsbeginn oder die Heimreise erheblich beeinträchtigen. Doch Reisende von und nach Ibiza sind rechtlich gut geschützt. Wer mehr als drei Stunden verspätet ankommt, kann unter bestimmten Voraussetzungen mit bis zu 400 € Entschädigung rechnen. Wichtig ist, die eigenen Rechte zu kennen und geltend zu machen – notfalls mit professioneller Hilfe. AirHelp unterstützt Reisende dabei, ihren Anspruch einfach und schnell durchzusetzen. Damit der Frust über den verspäteten Flug wenigstens finanziell ein wenig ausgeglichen wird.