Die Zeiten, in denen sich Okupas heimlich, still und leise leerstehender Wohnräume bemächtigte, sind auf Ibiza offenbar vorbei. Die Dreistigkeit, mit der vier Männer jetzt am helllichten Tag in Sant Antoni vorgingen, sucht seinesgleichen.
In Sant Antoni auf Ibiza musste ein Wohnungsseigentümer am Mittwoch machtlos mitansehen, wie seine Immobilie von Hausbesetzern in Beschlag genommen wurde. Der Betroffene war zuvor von einem Nachbarn darüber informiert worden, dass Unbekannte in seine Wohnung in der Carrer Bisbe Cardona eingedrungen seien.
Als der alarmierte Eigentümer an seiner Wohnung eintraf, fand er vier Personen nordafrikanischer Herkunft vor. Er bot ihnen nach eigenen Angaben zunächst einen Kompromiss an: „Es ist okay, kein Problem. Bringt die alte Tür wieder an, nehmt eure Sachen und ich komme um 19 Uhr vorbei, schließe ab und die Sache ist vergessen“.
Das Besetzer-Quartett lehnte jedoch nicht nur sein Angebot ab, sondern fuhr vor den Augen des Eigentümers fort, die komplette Eingangstür auszuwechseln. Als dieser versuchte, den Vorgang zu filmen, wurde er nach eigenen Angaben angegriffen und musste sich in ein nahegelegenes Lokal flüchten.
Polizei konnte nur tatenlos zusehen
Die herbeigerufene Guardia Civil und örtliche Polizei erklärten dem Eigentümer hilflos, dass sie aufgrund der geltenden Gesetzeslage nicht eingreifen könnten. „Es ist sehr vestörend, wenn man seiner Wohnung beraubt wird und nichts dagegen tun kann“, fasste der Wohnungseigentümer seine Frustration gegenüber einer Tageszeitung zusammen.
Während die Beamten dem Geschehen tatenlos zusehen mussten, sollen die Besetzer diese mit Rufen wie „Viva España!“ und „Viva el Rey!“ verspottet haben. Als der Eigentümer die Situation schließlich mit seinem Handy aufzeichnete, reagierte einer der Besetzer mit obszönen Gesten und Drohungen.
Bei der betroffenen Immobilie handelt es sich dem Opfer zufolge um eine 40 Quadratmeter große Wohnung, die derzeit unbewohnbar sei. Er warte auf eine Baugenehmigung, um darin Renovierungsarbeiten durchzuführen, sagte der Eigentümer. Die Wohnung verfüge weder über Möbel noch über Strom- oder Wasseranschluss.