Nach der Trennung geht es zumeist ums Materielle – Haus, Einrichtung, Auto. In diesem Fall entschieden die Richter nach dem Ende der Beziehung über das Wohl eines Vierbeiners.
Von wegen Gerichte entscheiden ausschließlich über Sorgerechtsfragen unter der Spezies Mensch. Das Oberste Provinzgericht in Palma de Mallorca hat jetzt erstmals eine gemeinsame Betreuung für ein Haustier angeordnet – für einen knapp sechs Jahre alten Hund. Das Gericht gab damit der Berufung einer Frau statt, die nach der Trennung von ihrem Partner keinen Kontakt mehr zu dem Tier haben durfte.
Das Paar hatte zuvor gemeinsam auf Ibiza gelebt. Während der Beziehung sei der Vierbeiner ein „fester Bestandteil des gemeinsamen Haushalts“ gewesen, beide hätten sich über Jahre um ihn gekümmert, argumentierte die Frau. Nach der Trennung blieb das Tier jedoch beim Mann, der fortan allein für Pflege und Kosten aufkam. Weil der Ex der Frau jeglichen Kontakt zum Tier verweigert hatte, zog diese vor Gericht.
Das Amtsgericht Ibiza hatte der Frau zunächst ein Besuchsrecht eingeräumt: Eine Woche pro Monat sollte der Hund bei ihr verbringen. Zudem wurde eine Kostenaufteilung festgelegt. Damit gab sich die Klägerin jedoch nicht zufrieden. Sie strebte eine echte gemeinsame Betreuung an und legte Berufung ein – mit Erfolg.
Fifty-Fifty-Modell
Die Richter in Palma ordneten nun ein Wechselmodell an. Künftig lebt der Hund im Wochenrhythmus abwechselnd bei beiden ehemaligen Partnern. Sämtliche laufenden Kosten – etwa für Tierarztbesuche, Impfungen und Versicherungen – sind von beiden jeweils zur Hälfte zu tragen.
Zur Begründung hatte die Frau argumentiert, es gebe keinen sachlichen Grund, ihr den Umgang mit dem Tier zu verwehren, nur weil die Beziehung beendet sei. Eine geteilte Betreuung diene zudem dem Wohl des Hundes, da er so weiterhin Kontakt zu seiner früheren Bezugsperson habe.
Der Mann beteiligte sich nicht am Berufungsverfahren. Das Gericht folgte im Wesentlichen dem Antrag der Frau.



