
Im April sind wieder einige Steuern fällig. Steuerberaterin Kathrin Thedens hat die Termine für unsere Leser zusammengestellt. Wenn Steuern nicht rechtzeitig bezahlt werden, wird es teuer. Da kennt das spanische Finanzamt kein Pardon.
STEUERDATEN April:
- Bis zum 04.2023 sind die folgenden Steuern des ersten Quartals 2023 von Selbstständigen und Gesellschaften zu zahlen, sofern diese sie nicht monatlich leisten:
- a) Mehrwertsteuer (IVA) Formular „modelo 303 und 309“.
- b) Vorsteuer (Retenciones) von Angestellten und Professionellen (I.R.P.F.) Formular „modelo 111“.
- c) Vorsteuer (Retenciones) von gewerblichen Vermietungen von Lokalen, welche der Mieter an das Finanzamt weiterzuleiten hat, Formular „modelo 115“.
- d) Vorsteuer von Selbstständigen für ihre Einkommenssteuer 2023, genannt „pagos fraccionados“, Formular „modelo 130 oder 131.
- e) Vorsteuer von Gesellschaften für ihre Jahressteuererklärung (impuesto de sociedades) 2023, genannt „pagos fraccionados“, Formular „modelo 202.
- d) Erklärung für europäische An- und Verkäufe von Selbstständigen und Gesellschaften, Formular „modelo 349“.
Das spanische Finanzamt veröffentlicht alle Steuertermine auf seiner Internetseite (www.agenciatributaria.es) im Steuerterminkalender. Die Sprache kann auch auf Englisch umgestellt werden (oben, rechts), dann werden viele Inhalte auf Englisch angezeigt. Den Steuerkalender finden Sie im Service-Block rechts auf der Internetseite. (WEB Agencia Tributaria)