Stellen Sie sich vor: Man kommt im Auto vom Strand, hat leider ein paar Glas Wein zu viel getrunken – und dann gerät man in die Polizei-Kontrolle. Der Alkoholspiegel ist leider so hoch, dass es heißt: Aussteigen und Fahrverbot! Unangenehm, aber nicht wirklich eine Katastrophe. Sie dürften zwar in Spanien nicht mehr hinters Steuer – aber in Deutschland und den anderen EU-Staaten doch. Denn das Fahrverbot galt bisher nur für Spanien. Aber das wird jetzt anders.
Werden Autofahrer in Zukunft auf Ibiza, Formentera oder anderswo in Spanien bei einem schweren Verstoß gegen die Verkehrsregeln erwischt, ist der „Lappen“ auch in Deutschland und ganz Europa weg. Das haben die Verkehrsminister der EU mehrheitlich beschlossen.

Bisher galt: Der Führerschein darf nur das EU-Land entziehen, in dem die Fahrerlaubnis ausgestellt wurde. Bei Verkehrsdelikten in anderen EU-Staaten gelten Entzug der Fahrerlaubnis oder vorübergehende Fahrverbote nur dort, wo die Strafe verhängt wurde. Im Falle der Balearen also nur für Spanien. Man durfte also trotz Fahrverbot hier in Deutschland wieder unbehelligt hinter das Steuer. Die spanische Polizei durfte den Verkehrssündern bislang nicht einmal den Führerschein wegnehmen…
Doch jetzt tauschen die Behörden Informationen schwerer Verkehrsvergehen aus. Dazu zählen: Mehr als 50 Km/h zu schnell – und der Führerschein ist weg. In Ortschaften reichen 30 km/h überhöhte Geschwindigkeit, um den Führerschein für alle EU-Länder loszuwerden. Gleiches gilt bei Trunkenheit am Steuer oder das Verursachen schwerer oder gar tödlicher Verkehrsunfälle. Bisher hielten auch Fahrer ihren Führerschein, wenn sie ein Menschenleben auf dem Gewissen hatten. Unvorstellbar? Ja, aber gängige Praxis – bisher.
Mit der neuen Verordnung, dass der Entzug des Führerscheins in einem Land der EU für alle EU-Länder gilt, will die EU-Kommission die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen. Das Europaparlament hat der Regelung schon grundsätzlich zugestimmt.