Spaniens Oberster Gerichtshof (TS) hat den Einspruch der Balearen-Regierung abgelehnt und bestätigt, dass das Finanzamt (ATIB) unter Francina Armengol jahrelang bei Erbschaften im Fall von Nießbrauch zu hohe Steuern kassierte. Das berichtet die Tageszeitung „Diario de Ibiza“.
Finanzamt verstieß gegen geltendes Recht
Diese Summen, die in manchen Fällen bis zu 75.000 Euro ausmachten, muss die jetzige Balearen-Regierung samt Zinsen zurückerstatten. ATIB habe gegen die geltende Rechtsordnung verstoßen, so das Gericht, dessen Urteil nicht angefochten werden kann.
Den Fall vorgelegt und gewonnen hat der Rechtsanwalt Alejandro del Campo von DMS Legal. Er konnte schon 2022 das Gericht von der Unrechtmäßigkeit der ATIB überzeugen, doch die Balearen-Regierung ging in Berufung.
Es geht um Nießbrauch
In vielen Fällen hat beim Tod eines Ehepartners der hinterbliebene lebenslanges Nießbrauchrecht (Usufructo im Spanischen). Das heißt, er bleibt in der Immobilie, bis er selbst stirbt, erst danach können die Erben das Haus oder die Wohnung übernehmen. Nach Veränderungen der anzuwendenden Werte hat das Finanzamt der Balearen den Erben nicht 1 Prozent, sondern einen viel zu hohen Steuersatz abverlangt. Die Rechtfertigung der ATIB wies das Gericht in Form und Inhalt als „konfus und der Sache nicht angemessen“ zurück.
Armengol schwer angeschlagen
Die jetzige Regierungschefin der Balearen, Marga Prohens, ist alles andere als erfreut über die Rückzahlungen, die auf sie zukommen. Sie greift ihre Vorgängerin ohnehin schwer an. Die frühere sozialistische Ministerpräsidentin Francina Armengol muss sich derzeit wegen des Maskenskandals verteidigen. Lesen Sie dazu heute Nachmittag unseren IbizaHEUTE-Report.