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Ibiza-Stadt

Jahrelanger Rechtsstreit

Gericht ordnet Abriss von Fischerhütten auf Ibiza an

Die Nationale Gerichtshof (Audiencia Nacional) hat den Abriss von elf traditionellen Fischerboothütten sowie einer dazugehörigen Terrasse im Küstenort Portinatx auf Ibiza angeordnet. Damit bestätigte das Gericht eine Entscheidung des spanischen Umweltministeriums aus dem Jahr 2021 und wies die Klage des Rathauses von Sant Joan ab. Nach Auffassung der Richter verstoßen die Anlagen gegen das geltende Küstenschutzrecht und besetzen unzulässig öffentliches Küstengelände.

Die betroffenen Bauten befinden sich vollständig im öffentlich-rechtlichen Meeres- und Küstenbereich. Teile der Anlage dienen als Terrasse des Hotels Cas Mallorquí. Das Gericht argumentierte, dass damit „privaten Nutzungen Vorrang vor dem allgemeinen Zugang zur Küste“ eingeräumt werde. Zudem behinderten die Bauwerke den gesetzlich vorgeschriebenen sechs Meter breiten Küstenbereich für den öffentlichen Durchgang. In der Urteilsbegründung heißt es, die Bauten „unterbrechen und verhindern“ den freien Küstenzugang, insbesondere entlang einer kleinen, landschaftlich wertvollen Bucht.

Erste Konzession vor 60 Jahren

Das Rathaus von Sant Joan hatte hingegen argumentiert, die Ablehnung der Konzession sei unzureichend begründet und berücksichtige nicht den „traditionellen und ethnologischen Wert“ der sogenannten Casetas. Diese Einwände ließ das Gericht nicht gelten. Das Küstengesetz lasse Ausnahmen nur bei einem übergeordneten Schutzstatus zu, etwa als Kulturgut von nationalem Rang.

Die Auseinandersetzung reicht bis in die 1960er-Jahre zurück. Eine erste Konzession für acht Bootshäuschen wurde 1969 für 15 Jahre erteilt, lief jedoch bereits 1974 aus. Erst 2003 beantragte die Gemeinde eine neue Genehmigung zur Legalisierung der inzwischen erweiterten Anlage. Trotz anfänglich positiver Fachgutachten stuften die Küstenschutzbehörden die Bauten später als „unvereinbar mit der Gesetzeslage“ ein. Auch ein erneuter Antrag aus dem Jahr 2015 blieb erfolglos.

Kommunaler Schutzstatus reicht nicht

Parallel dazu nahm der Gemeinderat von Sant Joan die Bootshäuschen 2024 in sein kommunales Denkmalverzeichnis auf. Bürgermeisterin Tania Marí erklärte damals, die Bootshütten seien „Teil unserer Geschichte und Identität“. Doch alles half nichts. Das Gericht stellte nun klar, dass ein kommunaler Schutzstatus keinen Einfluss auf die Anwendung des Küstengesetzes habe.

Die Gemeinde gab sich nach dem Urteil kämpferisch. Man werde weiter juristisch gegen die Entscheidung vorgehen und eine KBeschwerde beim Obersten Gerichtshof einlegen. Der Rechtsstreit geht somit in die nächste, dann vermutlich letzte, Runde.

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