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Ibiza-Stadt

Ibiza und Formentera: Neues von der Erbschaftssteuer

Die Erbschaftssteuer wurde abgeschafft. Das war eine der ersten Maßnahmen der neu gewählten Balearen-Regierung unter Präsidentin Marga Prohens von der konservativen PP. Das Ganze hatte aber einen ganz großen Haken: Die Abschaffung der Erbschaftssteuer galt nur für Residenten und nicht für die, die hier ihre Immobilien haben, aber in Deutschland oder Österreich leben. Doch das ist nun anders.

Auch Nicht-Residenten dürfen jetzt steuerfrei erben!

Und das gilt auch beim „Vererben vor dem Tod“ und bedeutet: Immobilien-Besitzer können schon zu Lebzeiten ihre Villa, ihr Haus oder Apartment vererben. Jetzt ohne einen Euro Steuern in Spanien zahlen zu müssen – auf den Balearen. Das befreit allerdings nicht davon, dass der Fiskus in Deutschland oder in Österreich kräftig zulangt. Aber bleiben wir erst einmal auf den Balearen, also auch auf Ibiza und Formentera.

Nicht mehr besteuert werden Erbschaften zwischen Eltern und Kindern und zwischen Großeltern und Enkeln. Anders ist es bei Geschwistern und Onkel und Tanten mit ihren Nichten und Neffen. Da wird der Steuersatz nicht ganz erlassen, sondern mit 50 Prozent versteuert. Im Falle, dass es keine direkten Nachkommen gibt, reduziert sich der Steuersatz um 25 Prozent.

Der Wert der Erb-Immobilie muss angegeben werden

Neu ist aber: Bei der Erbschaft im Falle des Todes oder Vererben vor dem Tod muss ein Wert für die Immobilie angegeben werden – und der darf nur 20 Prozent über dem Katasterwert liegen. Ist der nicht vorhanden, gibt es die Schätzung des Staates.

Warum das? Um zu verhindern, dass die Erben dann beim Verkauf der Immobilie die Wertzuwachs-Steuer sparen. Denn zwischen dem Katasterwert und dem wirklichen Wert der Immobilie, der meist beträchtlich höher ist, fallen die Steuern eben für diesen Betrag an. Da könnten Schlaumeier bei dem Vererbungs-Wert der Immobilie einen so extrem hohen Wert angeben, dass er dem Verkehrswert entspräche – und somit keine Wertzuwachs-Steuer mehr anfallen würde …

Das Erbe muss da versteuert werden, wo der Erbe lebt

Doch jetzt zurück zum Erbe auf Ibiza und Formentera. Hier würden die Erben steuerfrei ausgehen – in Deutschland aber nicht. Und genau das ist der Punkt. Denn das Erbe muss in dem Land versteuert werden, in dem der Erbe oder die Erben leben und Steuern zahlen müssen.  Aber es gibt Freibeträge. Bei Ehegatten 500.000 Euro, bei Kindern 400.000 Euro. Alles, was über diesen Werten liegt, muss versteuert werden. Und die Steuersätze liegen bei Ehepartnern und Kindern je nach Summe zwischen 7 und 27 Prozent, bei Nicht-Verwandten zwischen 30 und 50 Prozent.

Keinen Euro müssen die Erben zahlen, wenn der Erblasser und der Erbe Residenten auf Ibiza oder Formentera sind…



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