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Ibiza-Stadt

Ibiza und Formentera: Was tun im Todesfall?

Es ist kein schönes, aber ein wichtiges Thema. Der Tod gehört zum Leben – auch auf so wundervollen Inseln wie Ibiza und Formentera. Was also tun, wenn es zum Sterbefall auf den Inseln kommt? Rechtsanwalt Dr. Rainer Fuchs, der lange in der deutschen Botschaft in Madrid tätig war, sagt hier, welche Schritte zu tun sind – und wo Sie Hilfe erhalten.

Viele Deutsche verbringen ihr „drittes Alter“ („tercera edad“, wie es so schön heißt) auf Ibiza. Da ist es angebracht, rechtzeitig auch darüber nachzudenken, was im Falle des Todes des Partners zu tun ist. Der November mit seinen ernsten Gedenktagen mag dafür ein geeigneter Monat sein.

In Spanien ist das Bestattungswesen weitaus liberaler gestaltet als in Deutschland, wo alles reglementiert ist. Wie in den meisten europäischen Ländern kann in Spanien zum Beispiel die Asche des Verstorbenen in der Urne auf den heimischen Kamin gestellt oder im Garten und anderswo vergraben werden. Auch im katholischen Spanien hat sich die Feuerbestattung ausgebreitet, seit der Vatikan sie 1966 zugelassen hat. Wer auf eine katholische kirchliche Feier Wert legt, darf allerdings die Urne nicht zu Hause aufbewahren und vor allem die Asche nicht auf See oder anderswo verstreuen.

Was ist im Sterbefall zu tun?

  • Beauftragung eines internationalen Bestattungsunternehmens

Das ist sehr zu empfehlen, schon deshalb, weil Ihnen die im folgenden aufgeführten Formalitäten in spanischer Sprache abgenommen werden. Dann ist für die Formalitäten auch keine Anreise von Angehörigen aus Deutschland erforderlich. Kontaktdaten der örtlichen international tätigen Beerdigungsinstitute finden Sie auf den Internet-Seiten der Botschaften und Konsulate (über spanien.diplo.de). Andere Institute können Sie unter „Funeraria“ mit der Angabe Ihres Wohnortes auch im Internet finden, wenn Sie im spanischen sicher sind und Geld sparen möchten.

  • Klären Sie, ob es eine Versicherung gibt, die Leistungen im Todesfall einschließt. Das kann Bestandteil Ihre Reiseversicherung, Kreditkarte oder eines Schutzbriefes des Automobilclubs sein.
  • Der Totenschein (Certificado Médico de Defunción CMD) wird entweder vom betreffenden Krankenhaus oder dem örtlich zuständigen Centro de Salud ausgestellt.
  • Innerhalb eines Tages muss mit dem Totenschein im örtlich zuständigen Standesamt (Registro Civil) die Eintragung ins Sterberegister erfolgen. Dort erhält man die Sterbeurkunde (Inscripción de la Defunción) und den Beerdigungsschein (Licencia de Enterramiento). Das wird in der Regel das Bestattungsinstitut übernehmen.
  • Achten Sie darauf, dass Ihnen die Sterbeurkunde international ausgestellt wird. Sie wird ohne Übersetzung auch in Deutschland anerkannt.
  • Informieren Sie die Krankenversicherung und die Rentenversicherung vom Tod des Angehörigen.
  • Klären Sie, ob es ein Testament gibt; wichtig auch für die die Frage etwaiger Überschuldung und Ausschlagung der Erbschaft.
  • Denken Sie auch an die spanische Erbschaftsteuer, die innerhalb von sechs Monaten zu erklären ist.
  • Schließlich sind laufende Verträge und Versicherungen sowie ggf. der Mietvertrag zu kündigen.

Sie müssen die Entscheidung treffen, ob eine Bestattung in Spanien erfolgen soll oder eine Überführung nach Deutschland vorgesehen ist. In Spanien stehen auch die deutschen Geistlichen beider Konfessionen zur Verfügung.

Bestattung in Spanien

Foto: Rüdiger Eichhorn

Ist die Bestattung in Spanien vorgesehen, kommt eine Einäscherung oder die übliche Nischen- oder Erdbestattung in Betracht.

  • Im Fall der Einäscherung findet die Zeremonie im Krematorium statt und Sie erhalten wenige Stunden später die Urne mit der Asche. Damit können Sie nach Belieben verfahren, also sie mitnehmen, nach Deutschland überführen oder auf See verstreuen. Auf öffentlichen Wegen und Flächen ist das nicht gestattet; auf See muss ein Abstand von einem Kilometer zur Küste eingehalten werden. Die Hinterbliebenen bekommen neben der Urne eine Kopie des Beerdigungsscheines und eine Bescheinigung über die erfolgte Einäscherung.
  • Bei einer Nischenbestattung ist zu beachten, dass die Nische oft noch während der Zeremonie auf dem Friedhof mit Mörtel verschlossen wird. Dies mag für uns befremdlich sein; gegebenenfalls sollte mit dem Bestattungsunternehmen anderes geregelt werden.

Überführung nach Deutschland

Wenn der Verstorbene offiziell nach Deutschland überführt werden soll, erfolgt dies meist über Luftfracht. Dafür müssen die Angehörigen auch ein Bestattungsunternehmen vor Ort in Deutschland beauftragen, welches den Leichnam oder die Urne am Flughafen abholt und alle weiteren Schritte in Deutschland organisiert. Für die Beerdigung in Deutschland beachten Sie bitte, dass die Vorbereitung bis zur Überführung bis zu 10 Tagen in Anspruch nehmen können. Niemand wird Sie allerdings anhalten, wenn Sie die Überführung mit dem Auto durchführen.

 Achtung:

Bedenken Sie, dass dann in Deutschland wieder Beisetzungspflicht besteht! Die Urne muss auf einem Friedhof beigesetzt werden. Kontrollen dürfte es aber kaum geben…

Wenn die Bestattung in Deutschland erfolgen soll, erfolgt die Überführung in einem Zinksarg, der sich im Überführungssarg befindet. Letzterer Sarg sollte nicht dem spanischen Standard entsprechen, weil auf deutschen Friedhöfen die Särge keine Metallteile enthalten dürfen.

Die Kosten

Die Überführung des Sarges kann etwa 5.000 Euro kosten. In Deutschland muss man, je nach Gemeinde und Beerdigungsinstitut, mit zwischen etwa 3.500,00 und gut 9.000,00 Euro rechnen. In Spanien ist das sehr viel günstiger. Sinnvoll ist es, nach Möglichkeit verschiedene Angebote von Beerdigungsinstituten einzuholen. Unterschiede ergeben sich bei der Nischenbestattung auch aus der Dauer der Nutzung, die zwischen 20 und 99 Jahren liegt. Von etwa 2.000,00 bis 5.000,00 Euro wird man ausgehen können. In Deutschland ist eine Bestattung im Friedwald sehr verbreitet; hier sind die Kosten einer Grabstätte deutlich günstiger, ab etwa 500,00 Euro. Informationen dazu etwa auf der Internet-Seite www.friedwald.de.

Was geschieht mit meiner Krankenversicherung beim Tod des Partners?

Wenn Sie selbst gesetzlich versichert sind, hat dies keine Auswirkungen. Dann teilen Sie nur der Versicherung Ihres verstorbenen Partners die Veränderung mit. Das gilt entsprechend auch dann, wenn Sie und Ihr Partner privat Kranken- und Pflegeversichert waren bzw. sind.

Vielleicht sind Sie aber Familienversichert, also ohne eigene Erwerbstätigkeit als Ehepartner mitversichert.

Sie teilen dann der gesetzlichen Kasse mit, dass Ihr Partner verstorben ist. Damit endet automatisch Ihre Mitversicherung als Partner.

Das ist in aller Regel aber kein Problem, wenn ein Antrag auf Hinterbliebenenrente gestellt wird. Dabei wird geprüft, ob die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner erfüllt sind.

  • War der Partner bereits Mitglied in der Krankenversicherung der Rentner, bleibt die Witwe oder der Witwer automatisch in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner.
  • War der Verstorbene noch kein Rentner, so kommt es darauf an, ob er 9/10tel seines Erwerbslebens gesetzlich versichert war und entsprechend Familienversicherung bestanden hat.

Liegen die Voraussetzungen der Versicherungspflicht nicht vor, so kann der Hinterbliebene Partner in die gesetzliche freiwillige Versicherung eintreten.

Achtung:

Dafür gilt eine Frist von nur 3 Monaten nach dem Ende der Versicherungspflicht als Familienangehöriger!

Hilfe und weitere Auskünfte sollten Sie immer auch in Ihrem zuständigen Konsulat sowie im Generalkonsulat Barcelona und bei der Deutschen Botschaft in Madrid einholen. Das spanische Standesamt informiert die Botschaft über den Todesfall, und die Botschaft ermittelt ggf. Angehörige.

Hier noch der Kontakt zu einigen bekannten internationalen Bestattungsunternehmen:

Tel.:+ 34 900 160 160; Tel.: +34-91 524 2424 (Spanisch, Englisch, Deutsch)

Örtliche Bestattungsunternehmen auf Ibiza finden Sie auf der Internet-Seite des Generalkonsulates Barcelona.

Alles, was Sie als Resident in Spanien wissen müssen, finden Sie in meinem in Kürze in 4. Auflage erscheinenden Buch „Sorgenfrei leben unter Spaniens Sonne“. Individuelle fachliche Beratung gibt es durch meine Kanzlei über malepartus.ra@gmx.de

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