Fünf Fluggesellschaften, die auch Ibiza und Mallorca anfliegen, sollen 179 Millionen Euro Strafe zahlen
Kennen Sie das auch? Endlich hat man einen günstigen Flug gefunden, geht an die Buchung – und traut seinen Augen nicht. Schon allein für das Handgepäck (10-Kilo-Trolly) soll man 64 Euro zahlen. Will man mit dem Partner zusammensitzen, kostet das extra. Selbst die Eltern müssen dafür zahlen, dass sie bei ihrem Kind sitzen dürfen. Ohne Zusatzzahlung werden sie auseinandergerissen. Unmöglich!
So geht das nicht, sagte das spanische Verbraucherschutz-Ministerium. Es bewertet das Verhalten von fünf Airlines als „widerrechtliche Praktiken“ und verhängte eine Strafe von 179 Millionen Euro.
Zu diesen „widerrechtlichen Praktiken“ gehören die hohen Extrakosten für das Handgepäck. Oder die oben schon erwähnten Gebühren, wenn Eltern bei ihrem Kind sitzen möchten und müssen, oder ein Passagier, der während des Fluges Betreuung benötigt, Geld dafür zahlen muss, dass der Betreuer bei ihm sitzen kann. Als strafwürdig sieht das Verbraucherschutz-Ministerium auch an, wenn – wie bei Ryanair – teuer gezahlt werden muss, wenn das Ticket am Schalter ausgestellt wird. Weiterer Kritikpunkt: die oft für den Kunden undurchschaubare Preispolitik.
Die Millionen-Strafen treffen die fünf Airlines, die regelmäßig oder in der Saison Ibiza und Mallorca anfliegen. Ganz tief in die Tasche greifen soll Ryanair und 107 Millionen Euro Strafe zahlen. Vueling soll mit 39 Millionen Euro zur Kasse gebeten werden, Easyjet mit 29 Millionen. Fast preiswert sind die Strafen gegen Norwegian (1,6 Millionen) und Voleta (1,2 Millionen).
Dazu fordert das Ministerium die Fluggesellschaften auf, die „widerrechtlichen Praktiken“ sofort einzustellen. Das würde bedeutet: keine Sonderzahlungen mehr für Handgepäck, und kostenfreie gemeinsame Sitzplätze bei Eltern mit Kindern oder Personen mit Betreuung.
Natürlich reagierte der „Verband der Fluggesellschaften“ (ALA) empört und bezeichnet die verhängten Strafen als „Unsinn“: Denn Spanien sei das einzige Land in der EU, in dem Gebühren für Handgepäck verboten werden sollen. Der Verband sieht diese drohende Strafe als „Angriff auf den freien Markt“ und als Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen Ländern. Der Verband kritisierte auch, dass das Verbraucherschutz-Ministerium verlangt, die Zusatzgebühren sofort einzustellen. Das dürfe nicht geändert werden, bevor die Gerichte entschieden hätten.
Doch alle bisherigen Einsprüche der betroffenen Airlines beim Ministerium wurden abgeschmettert. Den Airlines bleibt nur der Gang zum Nationalen Gerichtshof „Audiencia Nacional de España“, dem höchsten Gericht Spaniens.
Danach könnte der Rechtsstreit noch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg beschäftigen. Dessen Aufgabe ist es, darauf zu achten, dass EU-Recht in allen Mitgliedsländern in gleicher Weise angewendet wird. Und da ist sich Ryanair-Chef Michel O’Leary ganz sicher: „Die EU-Gerichte werden die Strafen einkassieren!“
Man darf gespannt sein, wie dieser Rechtsstreit ausgeht. Schließt sich das Gericht der Argumentation des spanischen Verbraucherschutz-Ministeriums an, müssten auch alle anderen Fluggesellschaften ihre Preispolitik überprüfen.
Vielen Fluggästen würde helfen, wenn man nicht mit scheinbar billigen Tickets gelockt wird, um dann bei der Buchung für Handgepäck, Sitzplatz oder Ticketkauf mit teils unverschämten Gebühren zusätzlich zur Kasse gebeten zu werden.