Sánchez‘ angeschlagene Regierung bringt ihren umstrittenen Mieterschutz trotz der Niederlage im Kongress erneut auf den Weg. Ein Teil der neuen Regeln gilt ab sofort, der Rest soll später folgen.
Trotz der Niederlage der spanischen Regierung im Kongress gelten seit diesem Donnerstag wesentliche Teile ihres neuen Wohnungsdekrets. Das Kabinett hat die umstrittene Regelung nach dem parlamentarischen Nein der vergangenen Woche erneut beschlossen und am Mittwoch im Staatsanzeiger BOE veröffentlicht. Sie tritt damit zunächst in Kraft, muss aber innerhalb von 30 Tagen erneut vom Kongress bestätigt werden.
Verwaltung übernimmt Kosten
Für Mieter in „besonders schwieriger finanzieller Lage“ bringt das Dekret einen weitreichenden Schutz vor Zwangsräumungen. Bis Ende 2030 können Räumungen ausgesetzt werden, wenn der Kläger ein Fonds oder ein Unternehmen ist, das in großem Umfang notleidende Kredite oder Immobilien unter Marktwert kauft. Für andere Vermieter ist eine Aussetzung von bis zu drei Jahren möglich. In diesem Fall sind jährliche Überprüfungen vorgesehen; zudem sollen Vermieter für entgangene Mieten und bestimmte Nebenkosten entschädigt werden.
Eine wichtige Neuerung betrifft Räumungsklagen wegen ausstehender Mieten. Ist der betroffene Haushalt als schutzbedürftig („vulnerable“) eingestuft, hat die zuständige öffentliche Verwaltung höchstens zwei Monate Zeit, eine Ersatzwohnung anzubieten. Gelingt dies nicht, muss sie die offenen Mietschulden samt inzwischen angefallenen Mieten und Verfahrenskosten übernehmen. Damit wird die Räumung gestoppt und der Mietvertrag bleibt bestehen. Kommt die Verwaltung ihren Pflichten nicht nach, wird sie selbst zur Schuldnerin des Vermieters. Der Mieter darf dann bis zum Ende des Vertrags in der Wohnung bleiben, solange seine Bedürftigkeit fortbesteht.
Kaum Chance für zweites Paket
Auch bei Mietverträgen gelten neue Regeln. Befristete Verträge ohne nachvollziehbaren Grund oder mehr als zwei aufeinanderfolgende Zeitmietverträge werden automatisch als Verträge für den dauerhaften Wohnbedarf eingestuft. Bei der Vermietung einzelner Zimmer darf die Summe der Mieten zudem nicht über der Miete für die gesamte Wohnung liegen. Mietanzeigen müssen künftig den offiziellen Preisindex (índice de preziös) und die in den vergangenen fünf Jahren verlangte Miete ausweisen. Maklerkosten dürfen nicht mehr auf Mieter abgewälzt werden.
Für das zweite Wohnungsdekret, das bei der Abstimmung in der vergangenen Woche noch mehr Gegenstimmen erhalten hatte, gilt einen anderer Zeitplan. Es soll erst am 15. November in Kraft treten – und nur, wenn der Kongress es bestätigt. Die Regierung rechnet derzeit selbst nicht damit. Vorgesehen sind unter anderem deutlich längere automatische Vertragsverlängerungen und eine Erhöhung der Kündigungsfrist für Vermieter von vier auf sechs Monate. Zudem müssten Vermieter bei einer wirksamen Nichtverlängerung grundsätzlich eine Entschädigung zahlen.





