Am Freitag, 13. Dezember, hat die Balearen-Regierung das Gesetz zum Bürokratieabbau im Amtsblatt der Balearen (BOIB) veröffentlicht. Dabei gibt es Überraschungen bei der möglichen Legalisierung von Schwarzbauten auf dem Land. Clementine Kügler berichtet.
Verjährung nach acht Jahren?
Es ist, wie die Kollegen der „Mallorca Zeitung“ schreiben: Alle Gebäude, die illegal errichtet wurden und acht Jahre stehen, nicht mehr abgerissen und die Besitzer nicht mehr bestraft werden können. Aber diese Gebäude bleiben für immer illegal, was beim Verkauf Probleme bereitet.
Aber ganz wichtig: Auf geschütztem ländlichem Boden (suelo rústico protegido) errichtete Gebäude ohne Genehmigung verjähren nicht. Die Behörden können jeder Zeit den Abriss und die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands verlangen, so das Baugesetz der Balearen (LUIB) vom 1. Januar 2018 (Artikel 154).
Längere Fristen
Die Amnestie bezieht sich auf Schwarzbauten oder Anbauten ohne Genehmigung auf dem Land. Dabei wurde der Zeitraum erweitert. Im Gesetz vom Mai (BOIB 71) hieß es, die Amnestie gilt für illegale Gebäude(teile), die beim Inkrafttreten des Gesetzes verjährt wären. Jetzt heißt es im BOIB 162, sie können reguliert werden, wenn der Bau bei Antragstellung verjährt wäre.
Das bedeutet: Alles, was seit Ende 2019 steht, fällt darunter und die Frist zur Legalisierung reicht bis Dezember 2027, so die „MZ“. Die Eigentümer haben jetzt also mehr Zeit.
Rathäuser aktualisieren Kriterien
Zunächst werden alle Bürgermeister und Bürgermeisterinnen und der Inselrat (Consell) die neuen Kriterien festlegen. Wer bereits Anträge gestellt hat, wird in erster Linie, so der erste Vizepräsident des Consell, Mariano Juan, nach der Regelung vom Mai behandelt, allerdings mit Interpretationen der neuen Kriterien.
In Santa Eulària sind bis 15. Dezember 2024, so die Tageszeitung „Diario de Ibiza“, schon 12 Anträge beim Rathaus eingegangen. Sant Antoni meldet sieben und Sant Joan sechs. In Eivissa, das ganz wenig ländlichen Boden besitzt, holte ein Einwohner Informationen ein. Allerdings fehlen Daten aus Sant Josep. Dort dürften sich auch noch einige Anträge ansammeln.
Amtliches Schweigen
Neu im BOIB ist auch die Regelung des amtlichen Schweigens. Sollte die Balearen-Regierung den Antrag auf Legalisierung nicht beantworten, gilt er als genehmigt. Ursprünglich hieß es, dass keine Antwort einer Ablehnung gleichgesetzt ist. Offensichtlich hat die ultrarechte Partei Vox die Änderung durchgesetzt. Nun also gilt: Nur eine Ablehnung ist eine Ablehnung.
Strenggenommen keine Amnestie
Natürlich sind Gebühren und Steuern und Umweltauflagen zu erfüllen, weshalb der Begriff „Amnestie“, wie Juristen mahnen, nicht ganz korrekt ist. Die Gebühren betragen im ersten Jahr der Gültigkeit des Gesetzes 10 Prozent des Werts der Baumaßnahme, im zweiten Jahr 12,5 und im dritten Jahr dann 15 Prozent. Wer bei Einzelbesteuerung nicht mehr als 33.000 Euro im Jahr verdient, zahlt nur 50 Prozent, wer 52.800 Euro einzeln deklariert, erhält 25 Prozent Rabatt.
Kritiker schimpfen
Linke Parteien und Umweltschützer protestieren, dass Gesetzesbrecher nun auch noch belohnt würden. Darauf entgegnet die konservative Regierungschefin Marga Prohens, dass die Menschen, die auf den Inseln in ursprünglich illegal errichteten Häusern wohnen, eine Chance erhalten sollen, um diese zu renovieren und umweltfreundlich zu sanieren. Es handele sich um Wohnraum für die Ibizencos.
Apartments oder Anbauten zur Vermietung an Touristen, um Geld zu verdienen, sind explizit ausgenommen von der Regulierung. Außerdem zahlten die Eigentümer der legalisierten Gebäude dann auch die entsprechenden Steuern. Es würde also für Gerechtigkeit gesorgt.