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Unser IbizaHEUTE-Mittwochs-Report

Ihr deutsches Auto muss mit zurück nach Deutschland

Immer wieder bekommen wir Anfragen von Lesern, die überzeugt sind, dass sie ihr Auto mit deutschem Kennzeichen den Winter über in der Garage auf Ibiza oder Formentera lassen können – und im kommenden Jahr weiter fahren dürfen. Ihre Überzeugung: Ich fahre ja nicht mehr als 6 Monate im Jahr damit auf der Insel! Aber das sehen Gesetz und Polizei ganz anders:

Die Saison auf Ibiza klingt langsam aus. Viele Deutsche, Österreicher oder Schweizer, die den Sommer auf Ibiza oder Formentera waren, gehen zurück in ihr Heimatland. Sie schließen ihre Apartments und Häuser ab – wohl auch ihre Garagen. Wenn daran ein Auto mit deutschem oder anderem ausländischem Kennzeichen steht, dürfen Sie damit nicht mehr fahren, wenn Sie Ostern zurück auf die Inseln kommen.

Denn zu Ostern wird in fast allen Fällen die Sechs-Monats-Frist um sein. Denn nur sechs Monate darf ein Auto ohne spanisches Kennzeichen auf Ibiza, Formentera oder anderswo in Spanien im Land sein. Danach muss es wieder Spanien verlassen oder auf Spanien umgemeldet sein. Nun hören wir von Lesern immer wieder das Argument: „Ich fahre ja nur ein paar Wochen oder Monate mit meinem deutschen Auto auf Ibiza, dann steht der Wagen doch in der Garage.“ Stimmt – aber ändert nichts an der Gesetzgebung!

Und wie ist es, wenn ich als Deutscher echter Resident auf Ibiza oder Formentera bin, darf ich dann mein Auto mit deutschem Kennzeichen fahren? Gleich die kurze Antwort: Nein! Und hier gleich mehr:

Spanisches Kennzeichen ist Pflicht für Residenten

In Spanien ansässige Personen (Residente) und Gesellschaften dürfen keine Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen benutzen. Für diesen Personenkreis sind also spanische Kennzeichen absolute Pflicht. Das bedeutet, dass auch Deutsche, die hier in Spanien die „Residencia“ haben, kein Fahrzeug mit deutschem Kennzeichen steuern dürfen. Also niemals – auch nicht für wenige Stunden!

Dies erklärt auch, warum entsprechende Polizeikontrollen vor allem vor den Schulen stattfinden. Denn wer dort sein Kind mit einem Auto mit ausländischem Kennzeichen abholt, tappt in die Falle. Er wird dann kaum behaupten können, er sei nur zum Urlaub in Spanien, wenn die Kinder hier in der Schule angemeldet sind.

Und die Nichtresidenten?

Wer in Spanien ein Haus oder eine Wohnung erwirbt, benötigt in aller Regel auch

ein Auto. Da liegt es nahe, ein Auto einfach aus Deutschland mitzubringen. Allein

auf Ibiza gibt es Hunderte Hausbesitzer, die das genauso handhaben und vielleicht schon seit Jahren mit deutschem Kennzeichen herumfahren.

Und wer darauf hinweist, dass es doch sinnvoll sein könnte, das Auto auf spanische Kennzeichen umzumelden, erhält nicht selten die Antwort: „Wieso denn? Bin noch nie angehalten worden“.

In der Tat gab es über Jahre nur wenige Kontrollen. Das hat sich geändert. Gerade in der Nachsaison macht die Polizei oft Ortszufahrten und Kreisverkehre dicht und schaut auch nach Kennzeichen von Österreich, Deutschland, der Schweiz. So wie in der Zufahrt zu Siesta vor wenigen Tagen. Oder vor ein paar Wochen in Sant Joan.

Unser Anwalt schreibt dazu:

„Wenn man also nicht den Ratschlägen im Golfclub oder bei einer Flasche Wein mit Freunden folgen will und stattdessen mal in das Gesetz schaut, ergibt sich Folgendes: Laut Richtlinie des Rates der EU vom 28. März 1983 gewähren die Mitgliedstaaten bei der vorübergehenden Einfuhr von Straßen-Kraftfahrzeugen aus einem Mitgliedstaat eine Befreiung von Umsatzsteuern, Sonderverbrauchsteuern und sonstigen Verbrauchsabgaben bei der vorübergehenden Einfuhr von Personenfahrzeugen je Zwölfmonatszeitraum für höchstens sechs Monate mit oder ohne Unterbrechung unter folgenden Bedingungen: Die Privatperson, die das Auto einführt, muss ihren gewöhnlichen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat haben und sein Verkehrsmittel (Auto oder Motorrad) zur privaten Nutzung gebrauchen.“

Auch die Garage reicht nicht

Damit steht im Klartext fest: Ein Deutscher oder anderer EU-Ausländer, der ein Fahrzeug mit deutschem Kennzeichen in der Garage seines Ferienhauses auf Ibiza, Formentera oder sonst wo in Spanien geparkt hat, darf dieses höchstens sechs Monate lang problemlos nutzen. Danach muss das Auto wieder von der Insel zurück nach Deutschland – oder auf Spanien umgemeldet werden.

Wer sein Fahrzeug auf Spanien ummelden will, für den haben wir einen Rat: Beauftragen Sie auf keinen Fall eine Anwaltskanzlei, die ist viel zu teuer.

Fragen Sie besser mal bei verschiedenen Gestorías nach, da wird es billiger. Aber Ihr Auto ummelden müssen Sie auf jeden Fall, wenn Sie Ärger mit der Polizei und der Steuerbehörde vermeiden wollen.

Schonfrist: nur fünf Tage

Für diejenigen, die weiterhin in Spanien mit einem deutschen Kennzeichen

herumfahren wollen und sich nicht an die Sechs-Monate-Frist halten, gibt es immerhin einen kleinen Trost: Das Gesetz regelt nämlich auch, wie sich die Verkehrspolizei zu verhalten hat, wenn ein Verstoß gegen die Pflicht zur Ummeldung festgestellt werden sollte. Diese soll dem Fahrzeughalter eine Frist von fünf Tagen gewähren, in der er entweder die Zahlung der Zulassungssteuer oder eine entsprechende Bürgschaft nachweisen muss. Erst wenn das nicht erfolgt, wird das Fahrzeug stillgelegt, bis die obigen Nachweise vorliegen.

Aber wie Beispiele von Ibiza zeigen, kennen einige Polizisten und ihre Vorgesetzten in den Gemeinden der Insel wohl nicht. Es wurden wiederholt Fahrzeuge mit deutschem Kennzeichen sofort stillgelegt. Da hilft dann nur ein guter Anwalt.

Fähr-Ticket behalten und vorzeigen

Übrigens: Für eine Kontrolle der Polizei sollten Sie das Fähr-Ticket im Auto haben, das per Datum beweist, dass ihr Wagen noch keine sechs Monate auf Ibiza oder Formentera ist. Können Sie das nicht nachweisen, haben Sie schlechte Karten. Es kann aber auch die Bestätigung eines Transport-Unternehmens sein, das Ihr Auto per Lkw auf die Inseln gebracht hat. Ein Weg wäre auch, Ihr Auto per Transport von der Insel nach Deutschland zurückbringen lassen. Solche Transporte bietet zum Beispiel das Spedition Adomeit seit Jahren an.

Autos auf dem Weg von Ibiza nach Formentera
Spätestens nach 6 Monaten müssen Autos mit ausländischen Kennzeichen die Inseln und Spanien verlassen. Foto: MBA

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