Die Konzessionäre der Strandbuden auf Formentera legen Einspruch gegen die Anordnung zum Abbau zwischen dem 15. Januar und dem 15. Februar ein. Ein Grund sei Unklarheit. In der Verwaltungskonzession ist von Abbau die Rede, nicht aber in den Bedingungen der Ausschreibung. Und unklar scheint noch mehr.
Service in Nebensaison
Die Insel-Regierung (Consell) weist zwar darauf hin, dass sie zwar die Meinung der Betroffenen bezüglich des Abbaus teilt, aber die Einhaltung der Rechtsvorschriften sicherstellen muss. Bauen sie nicht ab, drohen Sanktionen.
Die drohen auch, wenn sie abbauen, so Juanjo Costa, Sprecher der sieben neuen Konzessionäre, gegenüber der Zeitung „Diario de Ibiza“. Denn sie haben sich verpflichtet, ihren Service auch in der Nebensaison anzubieten. Tun sie das nicht, kann das mit einer Geldbuße belegt werden. Sie dürften also nicht einmal schließen, wie sie es aber tun, nachdem das angeordnet wurde.
Höhe der Sanktionen
Und wie hoch diese Sanktionen seien, weiß auch niemand. Irgendwas zwischen 300 und 3000 Euro? Hinsichtlich der Höhe der möglichen Strafen räumte die Inselrätin für Umwelt Verónica Castelló ein, dass die Situation komplex sei, da „die Ausschreibungsbedingungen nicht festlegen, dass die Kioske genau zu diesen Terminen abgebaut werden müssen, aber sie sehen vor, dass ein nicht fristgerechter Abbau als schwerwiegender Verstoß betrachtet werden kann, der mit einer Geldstrafe zwischen 1.500 und 3.000 Euro geahndet wird“.
Die Regierung der Balearen, die für die Verwaltungskonzession zuständig ist, könnte ihrerseits „die Nichteinhaltung der Vorschrift als geringfügige Ordnungswidrigkeit betrachten, die mit 300 Euro geahndet wird, obwohl nicht klar ist, ob sich dies auf jeden Tag der Nichteinhaltung oder auf die Gesamtheit bezieht“, erklärte Castelló. Alles klar?





