Mit dem laufenden Steuerjahr 2024-2025 fragen sich viele Mieter auf Ibiza und den Nachbarinseln, wie sie ihre Wohnungsmiete steuerlich geltend machen können. Die spanische Steuerbehörde bietet bestimmten Mietern unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen steuerliche Vorteile, wie aus Informationen der Behörde hervorgeht.
Nicht alle Mieter können jedoch von den Steuerabzügen profitieren. Generell ist dies für Steuerzahler mit einem Einkommen unter einem bestimmten Schwellenwert möglich, deren Mietverträge vor dem 1. Januar 2015 abgeschlossen wurden. Die autonome Region der Balearen hat jedoch eigene Regelungen.
Für das Steuerjahr 2024-2025 gibt es drei wesentliche Steuerabzugsmöglichkeiten:
– Mieter unter 36 Jahren oder über 65 Jahren ohne Berufstätigkeit könnten 15 Prozent ihrer Mietzahlungen absetzen, maximal jedoch 530 Euro jährlich.
– Für bestimmte Personengruppen – darunter Mieter unter 30 Jahren, Menschen mit mindestens 33-prozentiger Behinderung und Mitglieder kinderreicher Familien – ist ein höherer Abzug von 20 Prozent bis zu 650 Euro möglich.
– Bei berufsbedingtem Umzug zwischen den Inseln der Balearen könnten 15 Prozent der Mietkosten, höchstens aber 400 Euro abgesetzt werden.
Rechtsgültiger Mietvertrag zwingend erforderlich
Die Steuererklärung kann online über das „Renta Web“-Portal der Steuerbehörde eingereicht werden. Mieter müssen dort im Abschnitt der regionalen Abzüge ihre Daten eingeben, einschließlich der Steueridentifikationsnummer des Vermieters und des Katastereintrags der Wohnung.
Wichtig ist zudem, dass alle Mieter einen rechtsgültigen Mietvertrag und Zahlungsnachweise vorlegen können, da die Steuerbehörde diese anfordern könnte. Eine korrekte Deklaration kann zu erheblichen Steuereinsparungen führen, im Zweifelsfalle sollte ein Steuerberater hinzugezogen werden. Die Frist für die Einreichung der Steuererklärung 2024-2025 endet am 30. Juni 2025.
Disclaimer: IH macht diese Angaben ohne Gewähr.



