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Ibiza-Stadt

Inselrat segnet Amnestie für illegale Bauten ab

Wer auf seinem ländlichen Grund und Boden ohne Genehmigung ein Haus errichtete oder Anbauten vornahm, darf dank eines Amnestiegesetzes hoffen. Allerdings müssen vor der Legalisierung gewisse Voraussetzungen erfüllt werden. 

Der Inselrat von Ibiza hat am Freitag die Einführung eines „außerordentlichen Verfahrens“ gemäß dem Gesetz 7/2024 beschlossen. Ziel sei es, bestehende Gebäude, Bauten und Anlagen im ländlichen Raum (suelo rústico) zu legalisieren, „sofern sie Kriterien der Nachhaltigkeit, der Landschaftsintegration und der Raumordnung erfüllen“, hieß es in einer Mitteilung. Voraussetzung sei zudem, dass die Verjährungsfrist für den städtebaulichen Verstoß abgelaufen ist.

Bereits im vergangenen Juni hatte der Inselrat eine ähnliche städtebauliche Amnestie auf Grundlage eines Dekrets der Balearen-Regierung verabschiedet. In der Folge zeichnete die Architektenkammer bis Anfang Februar 65 Legalisierungsprojekte ab. Im Dezember ersetzte das Balearen-Parlament das frühere Dekret durch ein neues Gesetz zur Entbürokratisierung, das ebenfalls die außerordentliche Legalisierung vorsieht.

Für Legalisierung müssen Auflagen erfüllt werden

Für die Umsetzung der Amnestie sei eine koordinierte Zusammenarbeit zwischen den fünf Gemeinden Ibizas und der Architektenkammer erforderlich, um „einheitliche und kohärente Kriterien für das gesamte Insel zu gewährleisten“, so die Inselregierung in ihrer Mitteilung.

Um von der Amnestie profitieren zu können, müssen Eigentümer verschiedene Auflagen erfüllen. Dazu gehören die „Umwandlung tropischer oder bewässerungsintensiver Gärten in Anlagen mit geringem Wasserbedarf und mediterraner Ästhetik“, die Installation geeigneter Abwasserreinigungssysteme gemäß dem Wasserplan der Balearen, Regenwassersammelbehälter, die Entfernung von Asbest sowie Maßnahmen zur Verringerung der Lichtverschmutzung. Überdies bittet die Behörde für die Legalisierung Betroffene kräftig zur Kasse.

„Diese Initiative zielt darauf ab, Betroffenen eine gewisse Rechtssicherheit zu gewähren“, begründete der Inselrat die Amnestie. Das außerordentliche Verfahren hat eine Laufzeit von drei Jahren ab der Veröffentlichung im Amtsblatt der Balearen. Die mehrheitlich linke Opposition hatte das Gesetz von Beginn stark kritisiert. Sie sieht darin ein Belohnung für jene Grundbesitzer, die sich seinerzeit über geltende Bauvorschriften hinweggesetzt haben.

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